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Herr Dorff führt in die Vorlage ein und betont, dass damit keine Gebührenerhöhungen verbunden sind, sondern in erster Linie redaktionelle Änderungen, die hinsichtlich der Formulierungen und der Gesetzesnovellierung nötig waren.

 

Auf die Frage von Herrn Härtel nach den Verpflegungskosten weist Herr Dorff darauf hin, dass diese in einer anderen Satzung (die nicht geändert wurde) behandelt sind, und Frau Kirsche ergänzt, dass Wernigerode diesbezüglich ein Sonderfall sei, da die Verpflegung durch die Zentralküche übernommen wird.

 

Die geänderte Satzung wird zur Zustimmung empfohlen.

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Beschluss

Beschluss         032/2019

 

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Abstimmungsergebnis:

  6

Ja-Stimmen

 

 

  1

Enthaltung

 

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