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Frau Fietz erläuterte, dass die Satzung dem Kinderförderungsgesetz angepasst wurde. Der Ganztagsanspruch für die Betreuung der Kinder im Hort wurde eingefügt und ergänzt. Somit werden mehr als 8h Betreuung in den Einrichtungen möglich sein, d.h. auch 40 Stunden in den Ferienzeiten. Beratungen mit den Elternvertretern werden bereits abgehalten. Die Ergebnisse dieser Beratungen, sollen am Donnerstag, den 18.04.2019 vorliegen. Finanziell sind keine bedeutsamen Änderungen durch die ergänzten Beträge zu erwarten.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

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