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Herr Friedrich erklärte die gesetzliche Sachlage. Dazu ergänzte Herr Hulzer, dass über 30 % der

Kommunen in Sachsen-Anhalt über keine Eröffnungsbilanz verfügen, weshalb statistische Auswer-

tungen für den Finanzausgleich problematisch werden.

Frau Drogan bemerkte, dass die Form des Prüfberichts sich geändert habe und fragte, ob diese Form so verständlich sei. Von den Ausschussmitgliedern gab es dazu keine Einwände.

Frau Schattenberg gab bekannt, dass während der Erstellung des Prüfberichts, stetig Abstimmungen mit dem RPA erfolgten. Der Rechenschaftsbericht ist jetzt Anlage des Jahresabschlusses. Frau Schattenberg empfahl die Entlastung des Oberbürgermeisters. Am Jahresabschluss 2015 werde bereits gearbeitet, mit dem Ziel, bis Juli/August 2019 fertig zu sein. Der große Zeitaufwand erkläre sich dadurch, dass jede Buchung durch die Anlagenbuchhaltung geprüft werden müsse.

Herr Diesener bat um eine Beurteilung der Quoten aus dem Prüfbericht. Frau Drogan erläuterte, dass jedes Anlagegut nachgeprüft wird, die Kennziffern jedoch nicht mit denen in einem privatrechtlichen Betrieb zu vergleichen sind. Erst die Veränderungen in den Folgejahren, gäben Aufschluss auf positive oder negative Ergebnisse. Eine Erweiterung um die Kennzahlen der Liquidität ersten und zweiten Grades, wie von Herrn Weber nachgefragt, sei nicht ausgeschlossen.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

 

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