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TOP 6 - Aufhebung der Weihnachtsmarktsatzung
Wortprotokoll ...
Die Einwohner verlassen die Sitzung.
Herr Winkelmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Clemens, Herrn Müller und Herrn Hulzer. Er berichtet, dass in der ersten Ausschusssitzung des Ordnungsausschusses über den Weihnachtsmarkt gesprochen wurde. Im Ergebnis der Diskussion wurde die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Beschlussvorlage zur Übertragung beauftragt. Leider konnte er aus der Begründung der Vorlage kein weiterführendes Konzept erkennen, wie die Durchführung des Weihnachtsmarktes durch die Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) erfolgen kann.
Frau Münzberg informiert, dass die Idee der Übertragung des Weihnachtsmarktes durch den Oberbürgermeister im Aufsichtsrat der WTG eingebracht wurde. Dem Ordnungsamt wurde dann der Auftrag zur Prüfung erteilt, wie eine Übertragung an die WTG erfolgen kann. Dabei sollten alle wichtigen Eckpunkte abgewogen werden. Aus dem Ordnungsausschuss kam im Januar der Auftrag, eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten. Diese wurde in Zusammenarbeit des Amtes für Finanzen, dem Büro des Oberbürgermeisters und dem Ordnungsamt verfasst und nun vorgelegt.
Herr Hulzer ergänzt, dass der Weihnachtsmarkt als öffentliche Einrichtung deklariert ist. Aus diesem Grund muss der Stadtrat über eine Übertragung entscheiden. Die WTG ist nach seiner Aussage ein verlässlicher Partner bei einer Vielzahl von Veranstaltungen. Bereits vor Jahren wurde über eine Anpassung der Gebühren diskutiert. Die Stadt Wernigerode ist weiterhin noch eine der wenigen Städte, die sich in der Verwaltung selbst mit der Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes befassen. Im Rahmen der Konsolidierung müssen auch die bestehenden Strukturen überprüft werden. Daher kann der Weihnachtsmarkt nicht nur mit den blanken Zahlen betrachtet werden, sondern es ist auch der Aufwand in der Verwaltung mit zu berücksichtigen („Zeit ist Geld“). Herr Hulzer führt aus, dass der städtische Haushalt bis zum Jahr 2020/ 2021 einen Fehlbetrag ausweisen wird. Mittelfristig muss das bestehende Defizit gesenkt bzw. beseitigt werden. Weiterhin werden Kreditaufnahmen nur genehmigt, wenn das Defizit ausgeglichen wird.
Laut den bisherigen Kalkulationen weist der Weihnachtsmarkt bei Durchführung durch die Stadt eine Mehreinnahme von ca. 13.000 € aus. Bei der Durchführung durch die WTG würde ein Fehlbetrag von ca. 26.000 € entstehen. Wenn der Weihnachtsmarkt als „normaler“ Markt eingestuft wird, können die Preise entsprechend kalkuliert und das Defizit verringert werden. Auch der Verwaltungsaufwand bei der Stadt sollte gesenkt werden.
Herr Hulzer weist weiterhin darauf hin, dass bei der Prüfung durch das Finanzamt festgestellt wurde, dass es bei Weihnachtsmärkten u. U. zu einer indirekten Gewinnausschüttung kommt. Es kann dann ggf. in der Folge passieren, dass die Stadt darauf Kapitalertragssteuer nachzahlen muss. Dauerhafte Verluste sind für die Prüfer des Finanzamtes immer interessant, für die Stadt aber belastend. Daher wird die Übertragung an eine Tochtergesellschaft angedacht. Durch die Stadt muss dann ggf. eine Gestaltungssatzung erstellt werden. Natürlich müssen auch einige Dinge in der Organisation und Umsetzbarkeit verändert werden. Der Weihnachtsmarkt in 2019 wird aber noch wie gewohnt stattfinden.
Auch Frau Clemens weist darauf hin, dass der erste Weihnachtsmarkt durch die WTG erst in 2020 stattfinden sollte. Die bestehende Weihnachtsmarktsatzung sollte jetzt aufgehoben werden. Viele Dinge können aus ihrer Sicht übernommen werden, die in eine Gestaltungsrichtlinie einfließen. Einige Punkte sind jedoch aus ihrer Sicht zu diskutieren. Die Übertragung des Weihnachtsmarktes ist für sie auch ein Prozess, der sich entwickeln muss. Es sind dazu bereits zahlreiche Arbeitsgespräche geführt wurden. Sie verdeutlicht auch, dass der Weihnachtsmarkt in 2020 noch keine „schwarze Null“ schreiben wird; Anpassungen müssen dann ggf. vorgenommen werden. Die Unterstützung des Bauhofes, des Sachgebietes Grünanlagen und des Ordnungsamtes wird die WTG auch weiterhin benötigen. Aus ihrer Sicht kann zum jetzigen Zeitpunkt aber auch noch keine Gestaltungsrichtlinie vorliegen.
Für Herrn Siegel hat es den Eindruck, dass viele haushalterische Aspekte in die Betrachtung einfließen und der Weihnachtsmarkt ein Baustein in dieser Betrachtung ist.
Die Meinungen zu einzelnen Positionen gingen bisher schon immer auseinander. In allen bisherigen Diskussionen stand auch immer schon im Raum, ob ein Dritter es eventuell besser kann als die Stadtverwaltung selbst. Leider ist die Beschlussvorlage in seinen Augen in der Begründung etwas dürftig ausgefallen, da die Intention darin bestand, die Bedingungen für eine Übertragung zu klären. Die Diskussion vor der Sommerpause findet er gerechtfertigt. Die personellen Ressourcen, die finanziellen Aspekte sowie die Gestaltung liegen noch bei der Stadt. Sollte die WTG diese Positionen besser erfüllen, bedeutet die Übertragung eine Entlastung für das Ordnungsamt. Diese Punkte sind in den einzelnen Fraktionen abzuwägen und dies benötigt Zeit.
Gleichzeitig wirbt er dafür, dass der Ausschuss offen für Veränderungen sein sollte und schlägt daher vor, die Beschlussvorlage wie folgt zu verändern:
„Der Ordnungsausschuss schlägt vor, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen und einen Punkt 2 zu ergänzen:
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Ende Juni 2019 wesentliche Eckpunkte für einen Vertrag mit der WTG vorzulegen und durch den Stadtrat beschließen zu lassen. Der Vertrag soll zunächst für 3 Jahre befristet sein und eine Verlängerungsoption enthalten.“
Herr Weber zeigt sich nach der Januar-Sitzung etwas überrascht, dass es zu dem jetzigen Meinungsbild gekommen ist. Die Beschlussvorlage entspricht in seinen Augen dem Wunsch des Ordnungsausschusses, rechtlich Klarheit zu schaffen. Er weist aber gleichzeitig darauf hin, dass der Stadtrat bei einer Zustimmung zu dieser Vorlage seine Handlungsmöglichkeiten aufgibt. Sollte der Weihnachtsmarkt eine reine Veranstaltung der WTG sein, hat der Stadtrat nur noch ein sehr begrenztes Mitspracherecht. Das angebrachte Kostenargument greift seiner Ansicht nach ebenfalls nicht, da die WTG im technischen Bereich nicht die entsprechenden personellen Ressourcen besitzt und sie somit auch weiterhin auf die Arbeitsleistung des Ordnungsamtes und des Bauhofes angewiesen sein wird. Daher erschließt sich ihm der genannte Einspareffekt auch nicht.
Frau Clemens informiert, dass die WTG den Bauhof beauftragt, eine Leistung für sie zu erbringen. Dies wird dann natürlich in Rechnung gestellt. Dies sind für die WTG Kosten, die sie gut kalkulieren kann. Sollte nach der Veranstaltung und Abrechnung ein negatives Betriebsergebnis festgestellt werden, muss natürlich nochmal über die Kosten und Preise gesprochen werden.
Herr Weber führt weiterhin aus, dass in seinen Augen der Aufwand nur vom Ordnungsamt zur WTG verschoben wird. Dort ist kein wirkliches Einsparpotenzial erkennbar. Er findet es gut, wenn die WTG ins Marketing eingebunden wird und dort unterstützt. Im Stadtrat wurden hierzu bereits seit Jahren Diskussionen geführt, auch in entsprechenden Detailfragen.
Für Herrn Wurzel wurde mit der vorliegenden Beschlussvorlage der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Wenn eine Gestaltungsrichtlinie im Entwurf vorliegt, kann auch die Aufhebung der Weihnachtsmarktsatzung zusammen in einem Paket erfolgen. Für ihn ist z.B. auch wichtig, ob der Wintermakt und auch die Breite Straße mit einbezogen werden oder nicht. Dies sollte vorher festgelegt werden. So lange eine Gestaltungsrichtlinie nicht vorliegt, wird er der Beschlussvorlage nicht zustimmen.
Herr Winkelmann hält nochmals fest, dass keine voreilige Entscheidung getroffen werden sollte und das Zeit ist bis Ende 2019. Eine ordentliche und ausführliche Diskussion zu dem Thema hält er für sehr wichtig.
Frau Clemens weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage aus der Januar-Sitzung des Ordnungsausschusses heraus entstanden ist. Es handelt sich um ein fortführendes Konzept. Die Detailfragen sind jedoch zwischen allen Beteiligten noch nicht abschließend besprochen.
Herr Schönfelder plädiert auch dafür, vor der Aufhebung der Weihnachtsmarktsatzung eine mögliche Gestaltungssatzung vorliegen zu haben. Auch er sieht das fehlende Mitspracherecht der Stadträte durch die Übertragung an die WTG kritisch.
Herr Hulzer verdeutlicht nochmals, dass in den letzten 5 Jahren die Thematik Weihnachtsmarkt sehr intensiv beraten wurde und viele Inhalte klar sind. Bei der vorliegenden Beschlussvorlage geht es darum, eine politische Entscheidung darüber zu erhalten, ob der Weihnachtsmarkt eine öffentliche Einrichtung darstellt oder nicht. Eine Gestaltungssatzung würde auch durch den Stadtrat beschlossen werden. Sicherlich würde man darin viele Dinge der aktuellen Weihnachtsmarktsatzung wiederfinden. Trotzdem sollte man der WTG einen gewissen Spielraum einräumen, um eigenen Ideen einzubringen. Es war ebenfalls angedacht, dass sich der „alte“ Stadtrat noch damit befasst, damit sich die neu gewählten Vertreter nicht sofort mit dieser speziellen Thematik auseinandersetzen müssen.
Er weist darauf hin, dass das Ordnungsamt nicht die Hauptaufgabe besitzt, die Inhalte des Weihnachtsmarktes festzulegen.
Für Herrn Winkelmann kann die WTG den Weihnachtsmarkt sicherlich gut ausrichten. Durch die Bereitstellung der Arbeitsleistung von Bauhof, Grünanlagen usw. und die entsprechende Rechnungslegung kann die Stadt auch Einnahmen erzielen.
Hierzu merkt Herr Hulzer an, dass diese Aufwendungen bereits durch innere Verrechnung erfolgt sind. Die Aufwendungen sind vorhanden, aber es fließen keine Zahlungsströme. In den Kalkulationen wurden diese Aufwendungen mit berücksichtigt. Bei Investitionen, die den Weihnachtsmarkt betreffen, ist die Stadt auch weiterhin verantwortlich. Er verdeutlicht daher nochmals, dass es bei der Übertragung um Effizienz, Entlastung und um das entsprechende Knowhow bei der Durchführung des Weihnachtsmarktes geht.
Laut Frau Münzberg wurde die Thematik Weihnachtsmarkt im Ordnungsamt bisher umfassend bearbeitet. Es haben bereits auch Gespräche mit Frau Clemens stattgefunden und die Zusammenarbeit war bisher auch immer sehr eng. Es herrscht Einigkeit darüber, dass man bei einer Übertragung etwas Vernünftiges und mit Blick für die Zukunft erreichen möchte.
Für Herrn Siegel besteht trotzdem ein gewisser Zeitdruck bei der Entscheidung. Er weist ebenfalls darauf hin, dass es zu einer gelegentlichen Vermischung der Begrifflichkeiten kommt: eine Satzung regelt öffentliches Recht. Privates Recht geht den Stadtrat nichts an, denn es ist hier Sache der Verwaltung, mit einem Dritten über privatrechtliche Verträge Dinge zu regeln. Ob ein Dritter den Weihnachtsmarkt besser bzw. effizienter ausrichten kann, ist jedoch nur Mutmaßung.
Er wirbt daher nochmal für seinen Änderungsvorschlag zur Ergänzung der Beschlussvorlage. Der Stadtrat kann keine Satzung beschließen, die für die WTG bindend ist. Der Stadtrat muss gleichzeitig aber wissen, auf was er sich mit einer Übertragung des Weihnachtsmarktes einlässt.
Herr Mau fragt nach, worin die WTG die Stadt Wernigerode bisher unterstützt und ob es möglich ist, die bisherige Weihnachtsmarktsatzung beizubehalten und nur Teile (wie z.B. das Marketing) auszugliedern.
Frau Clemens teilt hierzu mit, dass die Unterstützung der WTG in den Punkten Werbung und Marketing erfolgt.
Herr Weber fasst zusammen, dass es um die Klarstellung der Kernfrage geht, ob der Wernigeröder Weihnachtsmarkt eine öffentliche Einrichtung oder eine private Veranstaltung darstellt. Seines Wissens nach machen die Gewerbetreibenden in der Zeit des Weihnachtsmarktes auch relativ viel Umsatz. Daher hat dieser eine große wirtschaftliche Bedeutung für die Stadt und ist in seinen Augen keine privatrechtliche Angelegenheit. Sollte der Beschluss nun aber so wie vorliegend gefasst werden, ist der Weihnachtsmarkt eine rein privatrechtliche Veranstaltung.
Herr Winkelmann unterstützt Herrn Webers Aussage darin, dass der Dezember für den Handel und die Gastronomie sehr wichtig ist.
Frau Clemens fügt hierzu an, dass auch bei anderen Veranstaltungen die Wirtschaft gefördert wird. Zahlreiche andere Aktionen wie z.B. der lebendige Adventskalender oder der Krippenweg werden durch die WTG unterstützt. Dinge, die sich in den letzten Jahren gut bewährt haben, sollen so auch fortgesetzt werden. Natürlich sind die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes nicht in Stein gemeißelt, aber sie rät davon ab, diese nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten verlängern zu wollen.
Nach Abschluss der Diskussion stellt der Ausschussvorsitzende den Änderungsvorschlag von Herrn Siegel zur Abstimmung. Durch diesen Änderungsvorschlag kann ein gewisser Handlungsdruck beim Oberbürgermeister erzeugt werden und die wesentlichen Eckpunkte zur Entscheidung könnten vorliegen.
Der Änderungsvorschlag zur Beschlussvorlage 034/ 2019 wird mit 1 Ja-Stimme, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend stellt er die Beschlussvorlage 034/ 2019 zur Abstimmung.