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Auf Anfrage antwortet Herr Dorff, dass das angekündigte Urteil nebst Begründung bezüglich der Herstellungsbeiträge II kürzlich in der Verwaltung eingegangen ist. Das Einlegen von Rechtsmitteln ist möglich. Dazu wird die Verwaltung in den nächsten Tagen den Kontakt zum Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode suchen.

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Beschluss
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