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Herr Rudo erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Herr Siegel erklärt, dass die SPD-Fraktion das Verfahren ablehnen wird. Er trägt die Gründe für die Ablehnung vor.

1. Klimaunfreundlich

2. Erhöhtes Müllaufkommen

3. Gesundheitspolitische Fehlentwicklung

 

Herr Weber kommentiert, dass die vorgetragenen Gründe nicht durch den Stadtrat zu entscheiden sind.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit 8 Ja-Stimmen die Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 62 "Gewerbegebiet Harz Park" wird im beschleunigten Verfahren nach §§ 13, 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 19.12.2018 wird mit der beigefügten Begründung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 19.12.2018 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
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Abstimmungsergebnis:

21

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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