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Herr Rudo erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Folgende Beschlussempfehlungen wurden gegeben:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit 7 Ja-Stimmen und der Ortschaftsrat Minsleben hat mit 5 Ja-Stimmen die Beschlussfassung dem Stadtrat empfohlen. Es gibt keine Wortmeldungen.

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Beschluss

Beschluss

  1. Der neuaufzustellende Bebauungsplan Nr. 61 „Krugberg“, Ortsteil Minsleben hat die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO und damit die Schaffung von Baurecht für die Bebauung des Plangebiets mit Wohngebäuden zum Ziel. Dabei soll das Baurecht so ausgestaltet werden, dass sich die künftige Bebauung in die der näheren Umgebung einfügt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 11.02.2019 wird mit beigefügter Begründung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf wird mit Begründung i. d. F. vom 11.02.2019 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

36

Ja-Stimmen

einstimmig

 

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