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Herr Völkel informiert, dass für das vorliegende Hochwasserschutzkonzept (HWSK) europäische Fördermittel beantragt und bewilligt wurden. Das Konzept ist Voraussetzung, um entsprechende Baumaßnahmen realisieren zu können.

 

Frau Gahno von der Steinbacher Consult GmbH, die das HWSK erarbeitet hat, präsentiert das Konzept. Die Starkregenereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass besonders die Gewässer 2. Ordnung enorme Wassermengen Richtung Wohnbebauung von Wernigerode bringen. Hauptaugenmerk liegt deshalb im Rahmen des vorliegenden HWSK auf dem Hochwasserschutz der Gewässer 2. Ordnung und insbesondere bei der Abflussreduzierung aus dem Außengebiet.

Zur Gewährleistung der dauerhaften Funktionstüchtigkeit der vorhandenen und neu zu schaffenden Entwässerungssysteme im Stadtgebiet von Wernigerode ist eine regelmäßige Unterhaltung der Gewässerverläufe unabdingbar. Die Gewässerunterhaltung ist zur Beibehaltung des Retentionsraumvermögens und auch für die gezielte und ungehinderte Ableitung von lokalen Starkregenereignissen erforderlich.

In Schierke hat die Gewässer- und Bauwerksunterhaltung einen besonderen Stellenwert. Gerade im südlichen Teil sind die Bauwerke in ihrer Dimension größtenteils ausreichend bemessen. Hier steht die Unterhaltung der Durchlässe und auch Straßenseitengräben im Vordergrund.

 

Das HWSK soll als ganzheitliche Betrachtung eine Basis für die anschließende sukzessive Maßnahmenumsetzung schaffen sowie eine Unterstützung bei der Entscheidungsfindung z. B. im Rahmen von Priorisierungen darstellen.

 

Herr Völkel bedankt sich bei Frau Gahno für die Vorstellung und informiert zu Schierke, warum dieser Ortsteil anders zu betrachten ist. Steile Hanglagen und felsiger Untergrund führen dazu, dass hier die Gewässer 2. Ordnung sehr schnell und größtenteils unterirdisch abfließen.

 

Herr Albrecht bittet, die Zahlen dem Protokoll beizufügen.

 

Frau Meier fragt zum Gewässer „3. Ordnung“. Frau Gahno erklärt, dass hierzu keine Untersuchung erfolgt ist.

 

Herr Eichler informiert Frau Meier, dass alle Fließgewässer, die nicht Gewässer 1. Ordnung (Kalte Bode) sind, in Sachsen-Anhalt als Gewässer 2. Ordnung eingestuft sind (ca. 300 km in der Gemarkung Wernigerode einschließlich Ortsteile). Diese Gewässer werden vom Unterhaltungsverband „Ilse/Holtemme“ ordnungsgemäß unterhalten Dazu finden jährlich öffentliche Gewässerschauen und auch Sondergewässerschauen statt. Die Hochwasserschäden in Schierke werden im Wesentlichen bei Starkregenereignissen und Schneeschmelze durch Hang- und Schichtenwasser verursacht, das nicht mehr an den steilen Berghängen versickern kann und hangabwärts in die bebaute Ortslage in Richtung Kalte Bode fließt. Die verstärkte Bebauung in den Randlagen hat dazu geführt, dass frühere Abflussbereiche versperrt sind und daraus Überflutungen und Vernässungen resultieren.

 

Herr Eggert vom Nationalpark erklärt, die viele Bebauung in Schierke hat dazu geführt, dass Abflussmöglichkeiten überbaut wurden. Für ihn stellen sich die Fragen: Welche Aufgaben kommen auf uns zu? Wo kann das Wasser aus dem Wald gebündelt werden? Wie können die Anwohner mithelfen? Zur Frage von Frau Meier informiert er, dass es sich um Hangschichtenwasser handelt. Das ist schwierig.

 

Herr Winkelmann möchte, dass die Simulation der Gebiete dem Protokoll als Anlage beigefügt wird. Laut Herrn Winkelmann wird dem Nationalpark nachgesagt, dass die Gräben nicht gepflegt werden. Auch durch die viele Bautätigkeit in Schierke hat sich die Situation nicht verbessert.

 

Herr Diesener fragt zur Belastbarkeit der Berechnungen. Frau Gahno erklärt, dass die Grundlagen der Berechnungen durch das Landesamt für Hochwasserschutz vorgegeben wurden und höhere Abflusswerte beinhalten als im Zuge der Planungen ermittelt.

 

Herr Eichler sagt, dass insbesondere in Wernigerode die Hochwasserprobleme dort entstehen, wo die offenen Fließgewässer in verrohrte Bereiche gezwängt werden. So wurden in der Vergangenheit alle Fließgewässer in Wernigerode, Hasserode und Nöschenrode überbaut (Ausnahme „Braune Wasser“), bevor sie in die Gewässer 1. Ordnung (Holtemme und Zillierbach) münden. Diese Verrohrungen sind aus Sicherheitsgründen vergittert, bilden aber gleichzeitig Rückstaue beim Geschiebetransport (Sediment, Schwemmgut, Laub, Äste usw.) aus den steilen Kerbtälern. Wichtige Maßnahmen aus dem HWSK sind u. a. die Installation von Aufschiebegittern in den Gewässeroberläufen. Außerdem sind für den Überflutungsfall Wasserleiteinrichtungen (Borde) zu errichten, mit dem Ziel, das Hochwasser auf direktem Wege, möglichst ohne Sachschäden zur Holtemme bzw. Zillierbach zu leiten.

 

Frau Dr. Tschäpe fragt zur Priorisierung. Frau Gahno antwortet, grundsätzlich sind alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt und wirken in ihrer Gesamtheit. Maßnahmen der 1. Priorität sollen möglichst frühzeitig umgesetzt werden, da sie ein hohes Schutz- und Rückhaltepotenzial aufweisen. Der 2. Priorität wurden Maßnahmen zugeordnet, deren Wirksamkeit und Kosten-Nutzen-Verhältnis sich etwas geringer darstellt.

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Beschluss
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