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Herr Nadler und Herr Zagrodnik informieren zur Beschlussvorlage. In der öffentlichen Auslegung im Oktober/November 2015 wurden zahlreiche Anregungen abgegeben. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte in der Stadtratssitzung im September 2018. Es sind entsprechende Änderungen der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen und der Begründung erfolgt. Die wesentlichen sind:

         Klarstellende Regelung zur Nichtanwendung der Altstadtsatzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

         Darstellungen an der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage bezüglich der Zu- und Abfahrt der Rampe

         Darstellungen an der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage bezüglich der Schallschutzmaßnahmen

         Änderung der Planzeichnung/Textlichen Festsetzungen und Begründung zu den weiteren Schallschutzmaßnahmen

         Festsetzung zum Beweissicherungsverfahren durch eine auflösende Bedingung (Zugang zum Messen)

         Festsetzungen im WA 1 zur maximalen Tiefe der Sohle des Kellergeschosses

Es sind auch redaktionelle Änderungen der Planunterlagen erfolgt. Die Abwägungsergebnisse berühren die Grundzüge der Planung. Eine nochmalige Billigung des Entwurfes und eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist erforderlich.

 

Herr Winkelmann fragt zur Beweissicherung, wer bei Schäden am Gebäude bezahlt. Dafür wurde ein Beweissicherungsverfahren festgesetzt um zu klären, durch welches Bauvorhaben ein Schaden verursacht wurde.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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