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Frau Ehelebe informiert zur Beschlussvorlage. Mit dieser 2. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer vorhandenen, aber bisher unzulässigen, Nutzung geschaffen werden. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen abgegeben. Von den Behörden und betroffenen Trägern öffentlicher Belange gab es Hinweise zur Form der Satzung, was zu einer geringfügigen Überarbeitung des Satzungstextes führte. Grundlegende Änderungen der Planung waren nicht erforderlich.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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