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Herr Dorff erläutert die Vorlage. Aufgrund der Änderung des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt kann kein Ehrenamtlicher mehr zum stellvertretenden Wahlleiter berufen werden.

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen, einstimmig

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung.

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