Herr Eckstein, Inhaber von Ladengeschäften in der Innenstadt, äußert, dass die derzeitigen Ladenöffnungszeiten nicht befriedigend sind. Er bittet die Verwaltung die Voraussetzungen zu schaffen, damit an den Advendswochenenden und an weiteren Sonntagen die Geschäfte geöffnet werden können.
Herr Dorff antwortet, dass der Gesetzgeber die Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen und Feiertagen vorschreibt. Die Verwaltung hat sich im Einvernehmen mit der Kaufmannsgilde darüber verständigt, dass die vier möglichen verkaufsoffenen Sonntage über das Jahr verteilt werden und somit lediglich am 1. und am 3. Advent geöffnet werden kann. Herr Dorff sichert Herrn Eckstein eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung zu.
Frau Münzberg pflichtet Herrn Dorff bei und erklärt, dass das Land Sachsen-Anhalt diesbezüglich die Ladenöffnungszeiten sehr streng geregelt hat. Die Verwaltung ist dazu verpflichtet, dieses Gesetz durchzusetzen und Zuwiderhandlungen zu ahnden. Insofern sind der Verwaltung bezüglich der Ladenöffnungszeiten die Hände gebunden.
Herr Winkelmann bestätigt die schwierige Situation der Händler in der Innenstadt und bittet darum, dieses Problem an die Landesregierung heranzutragen, um Änderungen der Ladenöffnungszeiten zu bewirken. Gerade Wernigerode als Touristenstadt sollte sich verbraucherfreundlich präsentieren.