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Herr Dorf informiert, dass ein Stadtrat bei der Kommunalaufsicht nachgefragt hat, ob im Beschluss 083/2018 vom 27.09.2018 der Zuwendungsempfänger hinreichend bestimmt war.

 

Gemäß Kommunalaufsicht und auch Herrn Dorff ist aus den Diskussionen, Sachvorträgen und den vorliegenden Unterlagen für die Stadträte, insbesondere aus der der Vorlage beigefügten Konzeption für die Umwidmung der Wernigeröder Liebfrauenkirche in eine Kulturkirche erkennbar, das die Kulturstiftung Wernigerode die Empfängerin der Zuwendungen ist. Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht wird diese Ergänzung im TOP 16, 4. Absatz klarstellend mit aufgenommen:

 

Die Kulturstiftung Wernigerode ist die Zuwendungsempfängerin.“

 

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der 06./18 Sitzung vom 27.09.2018 wird genehmigt.

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Beschluss
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