Herr Gaffert führte in die Vorlage ein und erläuterte, dass die Gründe vielschichtig sind, die dazu führen, dass die Aufwendungen des Haushaltsplanentwurfs 3,16 Mio. € über den generierten Erträgen liegen. Die tariflichen Entwicklungen, die Auswirkungen des KiFöGs, der zusätzliche Stellenbedarf für die Kinderbetreuung, die erhöhte Kreisumlage und auch die Abschreibungen führen zu den erhöhten Aufwendungen.
Im Hauptausschuss wurde die Entwicklung der Personalkosten in Bezug auf die Entwicklung des Personalentwicklungskonzeptes vorgestellt.
Herr Gaffert erläuterte, dass der konjunkturelle Aufschwung im Osten abnimmt und dies mit den Personalkosten in Höhe von ca. 30 Mio.€ kollidiert. Wenn die Standards beibehalten werden sollen, sind keine Personaleinsparungen möglich. Die Situation ist schwierig, die Stadt soll sich aber weiterhin gut entwickeln, um lebenswert zu bleiben.
Der Ausgleich des Fehlbetrages soll in 2019 aus den Rücklagen erfolgen, sodass der Haushalt 2019 ausgeglichen wäre.
Herr Gaffert bat den Haushalt für 2019 rechtzeitig vor der Kommunalwahl zu beschließen, da der neue Stadtrat erst ab Herbst 2019 arbeitsfähig sein wird.
Herr Winkelmann hat um 17.45 Uhr die Sitzung verlassen.
Herr Hulzer erläuterte das ausgegebene Veränderungsblatt. Der Fehlbetrag zum Stand vom 18.10.2018 in Höhe von -3.162.900 € resultiert aus der Einarbeitung des Beschlusses 083/2018, dem Zuschuss von jährlich 160.000 € in den Haushaltsjahren 2019 – 2021 für die Umwidmung der Liebfrauenkirche.
Das Finanzausgleichgesetz wurde novelliert aber bestimmte Tatsachen dabei nicht berücksichtigt, wie z.B. die Tarifbelastungen oder steigende Baupreise. Höhere Zahlungen aus dem FAG sind daher nicht zu erwarten. Die Gewerbesteuer liegt bei 15,8 Mio. €, ein weiterer Anstieg ist nicht wahrscheinlich. Dafür werden mehr Gelder aus dem KiFöG erwartet und die Kurtaxe steigt um ca. 300.000 €. Herr Hulzer erklärte, dass die Höhe der Kreisumlage an den Landkreis Harz durch deren Doppelhaushalt für 2019 fest steht und dementsprechend keine Änderungen erfolgen werden. Der Ausgleich aus den prognostizierten Rücklagen ist laut Herrn Hulzer noch in 2019 aber nicht mehr in 2020/21 möglich.
Herr Weber bedankte sich für die frühe Einbringung des Haushaltes 2019. Er erläuterte, dass die Stadt Wernigerode wirtschaftlich sehr gut da stehen würde und hohe Steuereinnahmen verzeichnet. Andere Kommunen sind von den gleichen Problemen betroffen, in Wernigerode lebt man über den Verhältnissen und man solle nicht alles auf das Land schieben.
Herr Weber sieht jetzt die Notwendigkeit für Impulse, um Einsparungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zu erreichen und forderte Einsparungsvorschläge von der Verwaltung.
Herr Prof. Dr. Zimmermann fragte nach, wie sicher die Höhe der prognostizierten Rücklagen ist. Herr Hulzer antwortete, dass die Jahresabschlüsse momentan erstellt werden und ein Ergebnis für den Jahresabschluss 2014 Ende November erwartet wird. Die vorläufigen Zahlen sind durch Kontenabschlüsse untersetzt, es bleiben aber Erwartungen.
Herr Jörn bat, den Haushalt Seite für Seite durchzuarbeiten. Herr Schatz sprach sich ebenfalls für diese Vorgehensweise aus. Herr Schatz bemängelte fehlende Kennzahlen und Indikatoren im Haushaltsplan, die eine Verbindung zwischen den Budgets und der Leistungserbringung möglich machen würden. Er bat um eine Verbesserung zum nächsten Haushaltsjahr mit aussagekräftigen Kennzahlen zur Leistungserbringung.
Herr Weber erinnerte an seine Anfrage im Ordnungsausschuss zum Kostenvergleich zwischen der Leasing- und Kaufvariante des Blitzerfahrzeuges. Außerdem wollte Herr Weber wissen, ob im Budget des Bürgerparks die Beschlussvorlage zur Tarifbindung schon eingearbeitet ist. Herr Hulzer erläuterte, dass dies bereits erfolgt ist, aber eine Anpassung des Betrages nach Sitzung des Aufsichtsrates der Park und Garten GmbH im November noch möglich wäre.
Der Haushalt wurde Seite für Seite durchgearbeitet und die Fragen durch die Verwaltung beantwortet.
Folgende Fragen konnten nicht sofort beantwortet werden, sodass eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt:
- Wie begründet sich die Steigerung um 10.000 € von 80.000 € auf 90.000 € in der Buchungsstelle 1.1.1.01.5271000 „Verwaltungssteuerung“ – „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“?
- Wofür werden in der Buchungsstelle 1.1.1.02.5431100 „Beteiligungen, Controlling, Stiftungen“ – „Aufwendungen für Sachverständigen- Gerichts- und ähnliche Kosten“ in 2019 15.000 € benötigt?
- In der Buchungsstelle 1.1.1.10.5441000 „Zentrale Dienste“ – „Steuern, Versicherungen, Schadensfälle“ sind für 2019 220.000 € geplant. Wie hoch ist der Anteil in dieser Buchungsstelle für das Parkhaus Schierke und für die Schierker-Feuerstein-Arena?
- Welche Aufwendungen werden aus der Buchungsstelle 1.1.1.10.5231000/1.1.1.10.5231001 „Zentrale Dienste“ – „Aufwendungen für Mieten und Pachten/ EDV“ bezahlt? Wie kommt es zur Senkung des Ansatzes von 2018 zu 2019 in der Buchungsstelle 1.1.1.10.5231000?
- Wieso erhöht sich der Zuschussbedarf im Produkt 5.7.5.01 „Tourismusförderung“ von 161.200 € (2018) auf 217.500 € (2019) und in den Folgejahren?
- Wie kommt es zur Erhöhung in der Buchungsstelle 1.2.2.03.5231000 „Standesamt“ – „Aufwendungen für Mieten und Pachten“ aber nicht zu einer Anpassung der Einnahmen im gleichen Maße in der Buchungsstelle 1.2.2.03.4311000 „Standesamt“ – „Verwaltungsgebühren“?
- Ist in der Planung des Produktes 1.2.6.01 „Brandschutz“ für das Haushaltsjahr 2019 die Dieselabsauganlage für die Ortsfeuerwehr Minsleben enthalten?
- Wie begründen sich die Erhöhungen der Ansätze in den Buchungsstellen im Produkt „Weihnachtsmarkt“ 2.8.1.02.5241000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ und 2.8.1.02.5271000 „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“?
- Wofür werden im Produkt „Straßenreinigung/Winterdienst“ Mittel in Höhe von 30.000 € in der Buchungsstelle 5.4.5.01.5252000 „Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände“ benötigt?
- Wofür werden im Produkt „Schierker Feuerstein Arena“ in der Buchungsstelle 5.7.5.04.5431200 „Aufwendungen für Honorare“ 30.000 € in 2019 benötigt?
- Welche Unterhaltungsmaßnahmen sind in der Buchungsstelle 1.1.1.14.5211014 „Gebäudemanagement“ – „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ für 2019 geplant?
- Welche Leistungen für welche Gebäude werden durch die Buchungsstelle 1.1.1.14.5241000 „Gebäudemanagement“ – „Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ beglichen? Woraus resultiert der Anstieg von 2018 zu 2019?
Herr Thurm nahm ab 19.30 Uhr an der Sitzung teil.