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Herr Meling führte in die Vorlage ein und erläuterte, dass es sich bei dem Friedhof um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, bei dem eine Kostrechnung verbunden mit einem hohen Kostendeckungsgrad ein Muss darstellt. Im dreijährigen Rhythmus werden die Kosten in Abhängigkeit der aktuellen Fallzahlen überprüft und angepasst.

Herr Schmidt erklärte, dass es sich bei den Kosten um einen Kompromiss zwischen dem marktüblichen Preisen und den höheren Kosten, die aus dem Denkmalschutz des Friedhofs in Hasserode resultieren, handelt. Herr Meling stellte klar, dass ein neuer Standort für einen Friedhof nicht Gegenstand der Diskussion werden sollte, da es dafür momentan keine geeignete Fläche geben würde.

Teilbereiche des Friedhofes Hasserode sollen im Laufe der Zeit nicht mehr genutzt werden, um dadurch eine Kostensenkung zu erreichen.

 

Herr Wurzel fragte, ob der Kostendeckungsgrad mit der Kommunalaufsicht bereits abgestimmt wurde und erhält darauf eine positive Antwort.

 

Herr Prof. Zimmermann schlägt den Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut vor:

Die Grundgebühr von 483,00 € für die Erdbestattung für Kinder bis zu 5 Jahren wird beibehalten und ist nicht auf 518,00 € zu erhöhen.“

 

Der Finanzausschuss stimmt über den Änderungsantrag 075/01/2018 ab:

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

2

Enthaltungen

 

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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