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Herr Meling führte in die Vorlage ein und erläuterte, dass es sich bei der Anpassung der Friedhofssatzung hauptsächlich um redaktionelle Änderungen handelt.

 

Herr Schmidt erläuterte, dass es sich um eine Standardsatzung des Friedhofsverbundes handelt, die nach aktueller Rechtsprechung verfasst ist.

 

Herr Fischer erklärte, dass noch ein redaktioneller Fehler in der Synopse enthalten ist. Darin ist vom Kommunalrechtsverfassungsgesetz die Rede, korrekt bezieht sich die Satzung auf das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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