Herr Gaffert führte in die Vorlage ein. Er stellte dar, dass die Einführung eines Ortschaftsratsbudgets einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Er warnte vor den Diskussionen über die Verwendung der Mittel und stellte klar, dass es sich um zusätzliche Mittel handelt, die auch sonst für die Förderung von Vereinen oder ähnliches verwendet werden würden.
Herr Hulzer erklärte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt, zunächst muss die Hauptsatzung geändert werden und im zweiten Schritt ist ein Antrag durch den Ortsbürgermeister/Ortschaftsrat notwendig. Die Mittel können erst nach beschlossener Haushaltssatzung ausgegeben werden. Dazu müssen die Mittel, unterschieden zwischen Ergebnis- und Finanzplan, angemeldet und im Anschluss die Mittel korrekt abgerechnet werden. Herr Hulzer erläuterte die konkreten Ansätze, die sich für die jeweilige Ortschaft ergeben:
Ortschaft | Einwohnerzahl | EZ * 2 € | Pauschale | Summe | Summe gerundet |
Benzingerode | 951 | 1.902 | 500 | 2.402 | 2.500 |
Minsleben | 563 | 1.126 | 500 | 1.626 | 1.700 |
Reddeber | 805 | 1.610 | 500 | 2.110 | 2.200 |
Schierke | 564 | 1.128 | 500 | 1.628 | 1.700 |
Silstedt | 1.030 | 2.060 | 500 | 2.560 | 2.600 |
Wernigerode | 29.462 | | | | |
Gesamt | 33.375 Stand: 31.12.2017 | | | | 10.700 |
Mit Verweis auf die mittelfristige Finanzplanung, die für 2019 einen Fehlbetrag von rund 2,2 Mio. € aufweist, empfiehlt Herr Hulzer von der Einführung des Ortschaftsbudgets abzusehen. Auch er verweist auf den hohen Verwaltungs- und Zeitaufwand für die Verwaltung und Ortschaftsrat.
Herr Prof. Dr. Zimmermann fragte nach, ob es sich nicht erst ab Auszahlungen von 5.000 € um investive Ausgaben handeln würde.
Herr Hulzer erklärte den Unterschied zwischen Ergebnis- und investiven Finanzplan und stellte klar, dass Auszahlungen über der Wertgrenze von 150 € (netto) als investiv gelten und dies z.B. die Anschaffung vön Bänken oder ähnliches betreffen würde.
Herr Schatz merkte an, dass er die Einführung des Ortschaftsbudgets als Stärkung des Ehrenamtes ansieht. Durch das Ortschaftsbudget könnten die Ortschaftsräte bzw. Ortsbürgermeister selbstständig kleinere Ausgaben bewerkstelligen, „Dreckecken“ beseitigen oder kleinere Zuschüsse verteilen. Falls die Umsetzung sich doch als zu bürokratisch erweist, könnte man im Nachgang neu über die Fortführung diskutieren.
Herr Hulzer stellte nochmal klar, dass die Mittel zur Haushaltsaufstellung beantragt werden müssen und damit eine flexible, kurzfristige Nutzung der Mittel nicht möglich wäre.
Herr Mänz stellte fest, dass er keine Notwendigkeit in der Einführung des Ortschaftsbudegt sieht, da in seinen Augen seit der Eingemeindung die Zusammenarbeit gut funktioniert hat. Er empfindet das Ortschaftsbudget als Mehrarbeit des Ortsbügermeisters, der das Geld sauber abrechnen und kontrollieren muss. Auch hat er Bedenken, dass das Geld an anderer Stelle den Ortschaften abgezogen wird. Außerdem möchte er wissen, wie die Kommunalaufsicht das Ortschaftsbudget sieht.
Herr Hulzer antwortete, dass die Kommunalaufsicht die Richtlinie für gesetzmäßig laut KVG ansieht. Die Mittel sind, wenn sie in den Haushalt eingestellt sind, zusätzlich.