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Herr Zagrodnik informiert zur Beschlussvorlage. Von den Anwohnern gab es zur unzulässigen und baugebietsfremden Nutzung des Grundstücks als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bisher keine Beschwerden. Mit der 2. Änderung werden die Textlichen Festsetzungen ergänzt, dass die vollständige Nutzung des Gebäudes durch die freiberufliche Tätigkeit einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ausnahmsweise zulässig ist. Auf Nachfrage von Herrn Winkelmann wird darauf hingewiesen, dass die betroffene Öffentlichkeit (Anwohner) Gelegenheit hat im Rahmen der einmonatigen Auslegung ihre Stellungnahme abzugeben.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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