Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Frau Münzberg informiert, dass es vom Ministerium des Inneren einen Entschädigungserlass gibt, wonach für die Mitglieder der Wasserwehr eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann.

Es wurde sich darauf verständigt, den Mitgliedern der Wasserwehr eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, um auch das übernommene Ehrenamt wertzuschätzen.

Sie weist auf einen Schreibfehler im § 1 Abs. 5 hin. Dort ist das Wort „monatlich“ zu streichen. Eine monatliche Aufwandsentschädigung sollen nur der Leiter der Wasserwehr und sein Stellvertreter erhalten.

Die Streichung wird nach Rücksprache automatisch durch das Ratsbüro vorgenommen.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen und somit stellt Herr Winkelmann die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

1

Enthaltung

 

 

 

Die Beschlussvorlage wird dem Stadtrat mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen.

nach oben