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Frau Münzberg führte ein und erläuterte, dass in der Satzung im § 1 Nr. 1 Abs. 5 das Wort „monatlich“ gestrichen wird, sodass es dann heißt: „Mitglieder der Wasserwehr der Stadt Wernigerode erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschbetrages“.

 

Herr Weber wünschte eine Aufstellung, welche Aufgaben der Wasserwehrleiter und sein Stellvertreter auch außerhalb von Einsätzen konkret erfüllen, um die Höhe monatlicher Pauschalen besser einordnen zu können.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

2

Enthaltungen

 

 

 

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