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Frau Münzberg führte in die Vorlage ein und erläuterte, dass es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handeln würde, eine Wasserwehr vorzuhalten und die Satzung zu erstellen. Der Landkreis Harz hat bisher schon mehrfach dazu aufgefordert und empfohlen die Mustersatzung des Landes Sachsen-Anhalts zu verwenden. Bei der vorliegenden Satzung handelt es sich 1:1 um diese Mustersatzung. Der Organisationsplan für Einsätze ist bereits erstellt, ab Warnstufe II kontrolliert die Wasserwehr neuralgische Punkte und unterstützt die Einsatzkräfte.

 

Herr Jörn kritisierte die zu allgemeine und unkonkrete Aufstellung in der Beschlussvorlage 044/2018 zu den finanziellen Auswirkungen. Er fordert zum nächsten Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss eine detaillierte Zusammenstellung und Begründung der voraussichtlichen notwendigen Kosten für die Ausstattung und die Aus- und Fortbildung.

 

Frau Münzberg erläuterte, dass sich die Kosten an Zahlen der Feuerwehr orientieren und dass noch nicht geklärt ist, ob eventuell der Landkreis zur Zahlung verpflichtet ist.

 

Herr Winkelmann fragte nach, ob es sich bei den Ehrenamtlichen um Bürger der Stadt Wernigerode und Personen handeln muss, die freiwillig Hilfe leisten möchten oder ob jeder Freiwillige in der Wasserwehr aktiv werden könnte. Herr Dorff stellte klar, dass es sich in der Satzung um ein „oder“ handelt, Freiwillige, die nicht Bürger der Stadt sind können sich verpflichten aber auch Bürger der Stadt Wernigerode, die sich nicht freiwillig melden können verpflichtet werden.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

 

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