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Im Jahr 2018 sind 6 Lückenbebauungen geplant, kaum noch freie Flächen; Flächennutzungsplan seit 2009 gültig; Bereitstellung von Wohnbauflächen gemäß § 13 b prüfen, dabei sollen Außenbereichsflächen (hier Kirchengrund-Gartenteil) als Wohnbauflächen genehmigt werden; die Ortschaftsratsmitglieder haben einstimmig den Wunsch geäußert, dass diese Sonderregelung für unseren Ortsteil zu prüfen ist.

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Beschluss
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