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Über die Schulhofordnung wurde bereits in vorherigen Ausschüssen diskutiert und Änderungen eingearbeitet.

 

Frau Dr. Tschäpe bittet noch um 2 redaktionelle Änderungen. Im § 2 Nr. 6 j muss es neu heißen: „außerhalb der in § 2 Nr. 1 festgelegten…“. Ebenso bittet sie um Änderung im § 4. Dort muss es zukünftig richtig heißen: „Den Weisungen und Anordnungen der städtischen Mitarbeiter sowie der durch den Eigentümer beauftragten Sicherheitsdienste ist Folge zu leisten.“

 

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Beschluss
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