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Herr Nadler informiert zur Beschlussvorlage. Herr Kiebjies fasst die wesentlichen Punkte zusammen. U. a. werden mehr Ersatzbäume gepflanzt (im Wildpark) als lt. Plan vorgesehen sind, was in einer Vereinbarung abgesichert ist.

 

Herr Härtel findet die Bebauung dort gut.

 

Herr Siegel kritisiert wiederholt, dass der Investor mehr Bäume als erlaubt gefällt hat. Weiterhin dass dem Hinweis vom Stadtforst Nr. 25 auf Seite 47 der Abwägungstabelle nicht gefolgt wurde. Auch wenn die gesetzlichen 8 m Grenzabstand eingehalten werden, könnte ein großer Baum, der von der Böschung stürzt, ein Haus beschädigen. Herr Kiebjies weist auf den § 38 des Nachbarschaftsgesetzes hin.

 

Frau Wetzel fragt nach zum Kinderspielplatz, zu den Parkflächen für Besucher, ob die Prüfung zur Tragfähigkeit der Brücke abgeschlossen ist. Auch ist sie schockiert über den Umgang mit der Stellungnahme des NABU. Weiterhin bekräftigt sie ihren Unmut bezüglich des beschleunigten Verfahrens. Es besteht die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens. Die Stadt muss dieses aber nicht anwenden.

Nach Aussage von Herrn Nadler gibt es zum Kinderspielplatz keine Festsetzungen, da noch offen ist, ob Reihenhäuser oder ein langer Block gebaut werden. Im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist diese Forderung aus der Bauordnung LSA zu prüfen und zu entscheiden.

Herr Kiebjies informiert, dass es in Wernigerode eine Stellplatzsatzung gibt und die auch für dieses Plangebiet gilt. Die Wendeanlage ist so bemessen, dass ein 3-achsiges Müllfahrzeug durchfahren kann. Die Untersuchung der Brücke ist abgeschlossen. Die Brücke muss durch den Investor ertüchtigt werden. Dies kann aber im Plan nicht festgesetzt werden, da nicht statthaft.

 

Herr Winkelmann stellt fest, dass ein neues Wohngebiet auch von der Neugestaltung lebt.

 

Herr Siegel fragt, warum die Stadt mit dem Investor keinen Vertrag abschließen kann. Herr Kiebjies weist darauf hin, dass die Untere Naturschutzbehörde diese Bedenken nicht teilt. Frau Wetzel sagt, es geht um die großen Bäume auf der Böschung.

 

Frau Wetzel möchte wissen, wie die Ertüchtigung der Brücke kontrolliert wird. Herr Nadler weist darauf hin, dass der Eigentümer der Brücke der Investor und dieser dafür zuständig ist. Im Rahmen der Baugenehmigungen ist der Nachweis zu führen.

 

Herr Bergmann zum Vertrag, der die Stadt vor Schadensersatzansprüchen bei Baumabgängen schützen soll. Warum kann die Stadt damit nicht anfangen?

Herr Albrecht würde gern wissen, ob das juristisch überhaupt durchsetzbar ist.

Herr Nadler informiert, dass es bei diesem Plangebiet genauso gehandhabt wurde wie im Baugebiet an der Orangerie.

 

 

Herr Siegel möchte zur Nr. 25, Seite 47 der Abwägungstabelle, Anlage 1 (Hinweis Stadtforst) abstimmen lassen.

Es soll rechtlich geprüft werden, ob mit dem Eigentümer ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden kann. Über das Ergebnis muss vor Satzungsbeschluss informiert werden.

 

Abstimmung:8 Ja-Stimmen1 Enthaltung

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

1

Enthaltung

 

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