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Herr Hulzer erläuterte die Beschlussvorlage. Für die Bewertung des beweglichen Vermögens, dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist und deren Anschaffungs-und Herstellungskosten 3.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, wird auf die Bewertung und deren Ausweis in der Eröffnungsbilanz verzichtet. Dies gilt nur für die Eröffnungsbilanz. 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

(einstimmig)

                                                 (Herr Weber war noch nicht anwesend)

 

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