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Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2017 dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 8 Ja-Stimmen empfohlen.

 

Herr Albrecht erklärt, dass im Begründungstext des Beschlussvorschlages das Datum „05.10.2016“ gestrichen und durch das richtige Datum „10.11.2016“ ersetzt werden muss.

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Beschluss

Beschluss

  1. Die Ergänzungssatzung Nr. 4 „Hornstraße“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Innenbereich wird nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung aufgestellt.

 

  1. Der unter Auswertung und Einbezug der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen überarbeitete Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 4 „Hornstraße“ in der Fassung vom 21.02.2017 wird mit zugehöriger Begründung gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wird im Sinne von § 4a Abs. 3 Satz 3 auf zwei Wochen verkürzt.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung betroffen werden, wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1, erneut Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Der Auslegungszeitraum wird dabei im Sinne von § 4a Abs. 3 Satz 3 auf eine Frist von zwei Wochen verkürzt.
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Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

2

Enthaltungen

 

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