Herr Weber informiert, dass es zur Parkgebührensatzung 2 Änderungsvorlagen gibt.
Die Änderungsvorlage 006/01/2017 befasst sich inhaltlich mit der Abschaffung der sog. „Brötchentaste“, der Anhebung der Gebühr der Bewohnerparkkarten auf 31 € sowie die Schaffung einer neuen Bewohnerjahresparkkarte Innenstadt für gebührenpflichtige Parkplätze“ mit zeitlicher Begrenzung auf 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr.
Herr Winkelmann erläutert kurz seine Änderungsvorlage. Nach Diskussion im Finanzausschuss vom 09.03.2017 zieht er seinen Punkt 1 (Abschaffung der „Brötchentaste“) zurück. Gleichzeitig kündigt er jedoch an, eine Änderungsvorlage zum Handyparken zu erstellen, in der die Möglichkeit des Parkens für 0,50 €/ Std. gegeben werden soll.
Der Punkt 2 (Anhebung der Gebühr für Anwohnerkarten) wird nach dem letzten Finanzausschuss von der Verwaltung übernommen.
Frau Münzberg teilt zum Punkt 3 der Änderungsvorlage mit, dass nach Prüfung durch die verantwortlichen Sachbearbeiter keine Rechtsgrundlage für eine solche Bewohnerjahreskarte gegeben ist.
Aus diesem Grund zieht Herr Winkelmann diesen Punkt ebenfalls zurück.
Die 2. Änderungsvorlage 006/02/2017 wird durch Herrn Weber kurz erläutert. Dabei ging es um die Streichung des § 3 Abs. 3 – Besucherparkkarten- der Parkgebührensatzung.
Dieser Punkt wurde ebenfalls im Finanzausschuss am 09.03.2017 bereits ausführlich diskutiert. Auch diese Änderung wird im Ergebnis durch die Verwaltung übernommen.
Über die Änderungsvorlagen muss daher nicht mehr abgestimmt werden, da die Verwaltung die vorgeschlagenen Änderungen übernimmt bzw. Punkte vom Einreicher zurückgezogen wurden.
Herr Weber stellt somit die Beschlussvorlage 006/2017 zur Parkgebührensatzung mit den von der Verwaltung übernommenen Änderungen zur Abstimmung.