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Dem Stadtrat wurde der Beteiligungsbericht des Geschäftsjahres 2015 im November 2016 per Email zugesandt. Der Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss hat am 22.11.2016 im öffentlichen Teil seiner Sitzung den Beteiligungsbericht erläutert.

 

Gemäß § 130 Absatz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erörtert der Oberbürgermeister in der heutigen Sitzung den Mitgliedern des Stadtrates den Beteiligungsbericht des Geschäftsjahres 2015 und bedankt sich bei den Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaften der Stadt für die geleistete Arbeit.

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Beschluss
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