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Herr Eichler erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Mänz verweist darauf, dass der Stadtrat diese Vorlage zurück verwiesen hat. Weiterhin möchte er wissen, welches Gesetz die Regelung vorsieht, Grundstück unter 4.000m² nicht zu bescheiden und wieviel die Stadt jährlich an den Unterhaltsverband zahlt.

Herr Eichler erklärt, dass nicht die Grundstücke unter 4.000m² nicht beschieden werden, sondern Bescheide in Höhe von weniger als 5,00€ nicht erhoben werden. Diese Regelung ist allgemein üblich.

Im Jahr 2016 hat die Stadt insgesamt 172.000,00€ an den Unterhaltsverband gezahlt. Ca. 80.000,00€ davon kommen über die beiträge wieder in die Stadt zurück.

Herr Hulzer gibt nochmal den Hinweis, das die rückwirkende Bescheiderstellung gesetzlich geregelt ist.

Herr Meier erklärt, dass jeder Kostenbescheid, den öffentliche Veranstaltungen versenden, diese 5,00€ Regelung enthält.

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Beschluss

Beschluss Nr. 067/2016

 

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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

einstimmig

 

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