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Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 8 Ja-Stimmen einstimmig empfohlen.

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat Wernigerode beauftragt den Oberbürgermeister, gegenüber dem Finanzamt Quedlinburg eine Erklärung nach § 27, Abs. 22 UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:

 

Hiermit erklärt die Stadt Wernigerode, dass entsprechend § 27, Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2, Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Einen etwaigen Widerruf vor Ablauf des Optionszeitraums behalten wir uns vor.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

36

Ja-Stimmen, einstimmig

 

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