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Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung empfohlen.

Der Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung empfohlen.

 

Herr Heinrich informiert, dass die Vorlage sehr gründlich vorbereitet und allen Trägern und Elternvertretern ausreichend Gelegenheit zur Meinungsbildung und -äußerung gegeben wurde. Herr Kußmann, Vorsitzender der Gemeindeelternvertretung, äußerte, dass sich ein großer Teil der Elternschaft für eine moderate Anhebung der Kostenbeiträge ausgesprochen hat. Dies spiegeln auch die Ergebnisse wieder, welche uns aus der Befragung erreicht haben.

 

Herr Härtel äußert, dass seiner Fraktion die Datenbasis der Befragung von ca. 20-30% der Eltern zu gering ist. Da kein Zeitdruck besteht, kann die Vorlage im nächsten Jahr neu beraten werden, auch im Hinblick auf die Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagepflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) im Jahr 2018, wo mit höheren finanziellen Zuweisungen an die Gemeinden zu rechnen ist.

 

Herr Härtel stellt den Antrag auf Vertagung der Vorlage.

 

Herr Diesener sieht ebenfalls noch Klärungsbedarf mit der Elternschaft und unterstützt den Antrag. Er möchte die Eltern darüber abstimmen lassen, ob die Beiträge erhöht werden sollen oder nicht.

 

Herr Siegel ist gegen eine Vertagung. Seines Erachtens ist eine solche Vertagung nur sinnvoll, wenn inhaltliche Änderungen zu erwarten sind. Dies wird bis zur nächsten Stadtratssitzung nicht der Fall sein. Das Abstimmungsergebnis, ob jemand persönlich mehr zahlen will, ist vorhersehbar.

 

Herr Weber spricht sich ebenfalls für eine Vertagung aus. Er äußert, dass nicht der Eindruck entstehen darf, dass die Meinung der an der Befragung beteiligten Eltern und der Elternvertreter nicht wichtig sei. Allerdings findet er die Aussage der DIE LINKE-Fraktion in der Presse „Wenn die Stadt auf rund 500.000 € Grundsteuererhöhung verzichten kann, dann muss es doch wohl auch drin sein, die geplanten Kita-Mehrbelastungen in Höhe von 330.000 € in den Taschen der jungen Familien zu belassen.“ sehr populistisch. Auch er verweist auf die Änderung des KiFöG und eventuelle Mittelzuweisungen an die Gemeinden ab 2018.

 

Frau Wetzel spricht sich ebenfalls für eine Vertagung aus. Eine Aufstellung, wie sich die Kostenbeiträge ändern, wenn wir einkommensabhängig erhöhen, wäre eine inhaltliche Veränderung der Vorlage.

 

Herr Schatz pflichtet Frau Wetzel bei. Er spricht sich ebenfalls für die einkommensabhängige Kostenbeitragserhebung aus und plädiert dafür, künftig ein Verfahren der Elternbeteiligung zu entwickeln. Er führt den Aufwand der Verwaltung für die Bewerbung um den Titel „Faitrade-Town Wernigerode“ an und wünscht sich diesen Verwaltungsaufwand ebenfalls in Form der Unterstützung der Elternvertreter bei der Elternbefragung.

 

Herr Heinrich weist darauf hin, dass die Verwaltung die Gemeindeelternvertreter selbstverständlich unterstützt hat. Aber es ist Aufgabe der Elternvertreter, die Meinungsbildung durch Elternbefragung vorzubereiten und durchzuführen. Er erinnert daran, dass bereits 2015 auf die Erhöhung der Kostenbeiträge verzichtet wurde und jetzt die gleichen Argumente angebracht werden. Es gilt zu bedenken, welche Auswirkungen das auf den Haushalt hat.

 

Herr Müller argumentiert, dass die Kostenbeitragserhöhung sehr intensiv beraten wurde und die vorliegende Kompromisslösung einer nur maßvollen Erhöhung gut ist. Er gibt eindringlich zu bedenken, dass eine einkommensabhängige Erhebung die Offenlegung der Einkünfte der Eltern erforderlich machen würde. Wer dies aus den verschiedensten Gründen nicht tut, zahlt den Höchstbetrag! Voraussetzung für die einkommensabhängige Erhebung wäre, dass die Verwaltung die Unterlagen einfordern und prüfen muss. Hierbei entstehen Kosten, die mit dem eigentlichen Auftrag der Kinderbetreuung nichts zu tun haben.

 

Herr Richter fasst zusammen, dass die Kinder in den Einrichtungen, welche sehr gut ausgestattet sind, sehr gut betreut werden. Um dieses hohe Niveau halten zu können, ist die jeweils errechnete Summe anteilig als Elternanteil umzulegen. Irgendwoher müsse das Geld am Ende kommen. In den Ausschüssen wurde sich mehrheitlich für die von der Verwaltung vorgelegte Kostenbeitragsänderung entschieden.

 

Herr Albrecht stellt den Antrag auf Vertagung zur Abstimmung:

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis:

25

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Damit ist die Vorlage vertagt.

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