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Herr Eichler erläuterte die Satzung und stellte die Entstehung der Beiträge vor. Der Unterhaltungs-verband stellt der Stadt den Beitrag laut Wassergesetz Sachsen-Anhalt in Rechnung und die Stadt kann einen Teil des Beitrages durch diese Satzung zurückerhalten. Da nur Beiträge über 5 € erhoben werden, rechnet Herr Eichler mit einer Summe von 80 bis 100T€ durch die Eigentümer. Der Ortschaftsrat empfahl diese Vorlage einstimmig für den Stadtrat.

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Beschluss
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