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Herr Eichler erläuterte die Vorlage 067/2016 und stellte die Arbeit des Unterhaltungsverbandes zur Pflege und Unterhaltung der Gewässer 2.Ordnung vor. Der Unterhaltungsbeitrag bestehend aus Flächen- und Erschwernisbeitrag wird von der Stadt Wernigerode durch den Unterhaltungsverband eingezogen. Die Stadt selbst kann diesen Beitrag von den Grundstückseigentümern entsprechend der Grundstücksfläche einfordern. Diese Umlage kann dann den Eigentümern in Rechnung gestellt werden.

 

Der Ortschaftsrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.

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Beschluss
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