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Herr Eichler informiert zur Beschlussvorlage und zur Satzung, die aufgrund des neuen Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt überarbeitet werden musste.

 

Herr Albrecht fragt, ob die Satzung jetzt alle 2 Jahre angepasst werden muss. Herr Eichler bestätigt dies, da die Beitragssätze jährlich in den Unterhaltungsverbänden neu beschlossen werden.

 

Herr Siegel weist auf eine redaktionelle Änderung hin. Im § 13 ist aufzunehmen, dass die Satzung vom 10.05.2012 auch außer Kraft tritt.

 

Nach Rücksprache mit dem Ratsbüro wird der § 13 In-Kraft-Treten wie folgt geändert:

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Die Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/Holtemme“ und „Großer Graben“ vom 29.05.2012 in der Form der 1. Änderungssatzung vom 20.02.2015 tritt gleichzeitig außer Kraft.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

 

1

Enthaltung

 

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