Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Hulzer brachte diese Vorlage für die Verwaltung ein. Diese Satzung gilt für 2015 und 2016 laut § 2 Abs.2 Kommunalabgabengesetz. Die Umlagepflicht für den Flächenbeitrag besteht für alle Grundstücke des Gemeindegebietes und für den Erschwernisbeitrag alle Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A unterliegen. Frau Wetzel fragte nach, ob der Erschwernisbeitrag auf Hektar oder Einwohner berechnet wird. Die Berechnung erfolgt nach Hektar und Einwohner. Die Beiträge sind nicht kostendeckend. Erträge von ca.70.000 € und Aufwendungen von 185.000 €.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

2

Enthaltungen

 

nach oben