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Frau Ehrt informierte über die Beschlussvorlage Nr.: 067/20116 Satzung zur Erhebung von Umlagen der Unterhaltungsverbände.

Die Unterhaltungsverbände, als Verbandsmitglieder der Städte und Gemeinden, haben die Möglichkeit, die an die Unterhaltungsverbände geleisteten Wasserbeiträge über Satzung auf die einzelnen Grundstückseigentümer im Gemarkungsgebiet umzulegen. Um den geänderten gesetzlichen Regelungen im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt für die Beitragserhebung ab 2015 zu entsprechen, ist diese Satzung notwendig. Frau Ehrt informierte weiterhin über Umlagepflicht, Umlageschuldner sowie über Gegenstand der Umlage.

 

Der Ortschaftsrat gab folgende Empfehlung ab:

3 x ja

1 x Enthaltung

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Beschluss
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