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Herr Schlegel berichtete über die Beschlussvorlage Nr:.055/2016 1. Änderung der Entgeldordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Wernigerode.

Sollten die Nutzungsentgelte für das Anmieten von städtischen Räumlichkeiten der Umsatzsteuer unterliegen, so wird diese zuzüglich zum Nutzungsentgelt erhoben.

 

Der Ortschaftsrat gab folgende Empfehlung:

 

1 x ja

3 x nein

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Beschluss
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