Herr Nadler und Herr Kiebjieß (Ingenieurbüro Baumeister) informieren zur Beschlussvorlage. Herr Nadler weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag der Punkt 2 wie folgt geändert werden muss: § 6 GO LSA ist zu ersetzen durch § 8 KVG.
Herr Kiebjieß informiert, dass es keine Veränderungen gab. Dem Hinweis des Umweltamtes des Landkreises auf geschützte Tiere in der Nähe des Waldrandes wurde nachgegangen. Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung des Plangebietes durch das Büro für Umweltplanung Dr. Michael durchgeführt. Die Arten, die der Landkreis dort vermutete, wurden nicht angetroffen.
Zum Hinweis des LVermGeo bezüglich des Flurstückes 347, aus dem die Flurstücke 2236, 2238 und 2239 entstanden, wurde sich abgestimmt.
Herr Eichler (Vorsteher des Unterhaltungsverbandes „Ilse/Holtemme“) kann nicht glauben, dass dort keine geschützten Tiere angefunden wurden. Der Eichberggraben/Mühlgraben ist Lebensraum und Fortpflanzungsgewässer für Feuersalamander und geschützte Amphibien.
Herr Kiebjieß weist auf das untersuchende Büro hin. Er zweifelt die Untersuchung nicht an. (Auf Seite 32, vorletzter Absatz, ist Bezug auf das Vorkommen von Feuersalamandern genommen worden.)
Der Unterhaltungsverband regt eine Durchfahrtsbreite für Arbeiten am Gewässer von mindestens 5 m für einen Großbagger oder Traktor an. Nach Abstimmung der Stadtverwaltung mit dem Unterhaltungsverband wurde sich darauf geeinigt, dass ein 3 m breiter Streifen ausreichend ist.
Herr Siegel führt an, dass bei der Abwägung ein Bürger namentlich genannt wurde, was datenschutzrechtlich unzulässig ist. Herr Kiebjieß bestätigt das, es hätte nicht passieren dürfen. Für die Stadtratssitzung wird das in den Unterlagen geändert.
Herr Siegel stellt fest, dass vom Unterhaltungsverband eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet wurden. Herr Kiebjieß informiert, dass diese rechtlich nicht beachtet werden müssen. Herr Eichler bedauert, dass auf die Vorschläge nicht weiter eingegangen wurde.
Die Bäume auf der Planzeichnung sind Bestandsbäume. Herr Siegel weist darauf hin, sollten davon Bäume gefällt werden, muss dies beim Gartenamt beantragt und Ersatzpflanzungen abgestimmt werden.
Die Beachtung der Baumschutzsatzung ist Inhalt der Begründung (Seite 31, Wesentliche Auswirkungen).
Herr Siegel ist der Meinung, dass die Verwaltung alles noch einmal fachlich prüfen soll.
Herr Bergmann fragt nach der Meinung des Amtes für Stadt- und Verkehrsplanung als Einreicher der Beschlussvorlage.
Herr Nadler sagt, dass die Abwägung vom Ingenieurbüro Baumeister sorgfältig vorbereitet und aufgearbeitet wurde. Die Abwägungstabelle wurde von der Stadtplanung durchgearbeitet. Dass ein Bürger namentlich genannt wurde, war nicht richtig und wird geändert. Das Gewässer bleibt offen, es wird nicht verrohrt, sondern mit einer Brücke überbaut.
Die Abwägungsvorschläge können vom Amt für Stadt- und Verkehrsplanung nachvollzogen und unterstützt werden.
Anmerkung: Der häufige Abwägungs- und Beschlussvorschlag: „Die Anregung ist nicht Angelegenheit der Aufstellung des Bebauungsplanes, sondern seiner Verwirklichung und soll nur zur Kenntnis genommen werden“, ist üblich und heißt nicht, dass diese Hinweise und Anregungen in Vergessenheit geraten.
Von Herrn Siegel liegt ein Vertagungsantrag vor. Zu dem wird wie folgt abgestimmt:
2 Ja-Stimmen3 Nein-Stimmen3 Enthaltungen
Der Vertagungsantrag ist damit abgelehnt.
Frau Eilert verlässt nach der Abstimmung die Sitzung.