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Herr Schatz erläuterte die Beschlussvorlage. Die Fraktion „Die Linke“ möchte die Ortschaftsräte mit einer geringen Summe an finanziellen Mitteln ausstatten. Die Verwendung des Budgets soll für sportliche, soziale und kulturelle Zwecke aber auch für kleinere Reparaturen verwendet werden. Im § 84, Abs.3 KVG ist geregelt, wie und für was diese Mittel verwendet werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass der entsprechende Passus in der Hauptsatzung der Stadt verankert ist. Herr Hulzer machte darauf aufmerksam, dass die Einrichtung von Budget`s eine Kannbestimmung des KVG ist und Voraussetzung die Änderung der Hauptsatzung ist. Geregelt werden muss die Höhe des Budget`s und die Verfahrensweise. Die entsprechenden Mittel müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden und können nur auf Antrag zugewiesen werden. In der anschließenden Diskussion gab es Zustimmung und Ablehnung.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

 

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