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Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 4 Ja-, und 5 Nein-Stimmen empfohlen.

 

Herr Dorff informiert über die redaktionelle Änderung im Beschlusstext unter Punkt 2 „§ 6 GO LSA“ wird gestrichen und durch „§ 8 KVG LSA“ ersetzt.

 

Herr Rudo erläutert die Beschlussvorlage und bittet um Zustimmung.

 

Herr Siegel kann die entstandenen Diskussionen über den B-Plan nicht verstehen. Schließlich waren sich alle einig darüber, dass mit der Teilbrache am Langen Schlage etwas passieren muss. Die geforderten Änderungen sind eingearbeitet wurden. Nun sollte die Beschlussfassung das Ziel sein.

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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 24 „Am Bürgerpark/Im langen Schlage“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 24 „Am Bürgerpark/Im langen Schlage“ i. d. F. vom 04.05.2016 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung (einschließlich der Schallimmissionsbetrachtung und Geruchsimmissionsbetrachtung) ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
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Abstimmungsergebnis:

16

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

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