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Gemäß § 51 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt hiermit die Bekanntgabe von Beschlüssen, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates getroffen worden sind.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 28.04.2016 wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung folgender Beschluss gefasst:

 

Belastungszustimmung

029/2016

 

Der Beschluss hängt im Schaukasten der Stadtverwaltung in der Zeit vom 23.06.2016 bis zum 14.07.2016 aus.

 

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Beschluss
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