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Herr Schmidt  vom Sachgebiet Grünanlagen erläuterte die Beschlussvorlage 038/2016 Satzung über den Schutz des Gehölzbestandes im Stadtgebiet Wernigerode.

Eine Überarbeitung der seit 2002 noch gültigen Baumschutzsatzung war notwendig geworden.

Vorgeschlagene Veränderungen in der neuen Satzung wurden leichter und verständlicher formuliert und somit auch bürgerfreundlicher gestaltet. Zum Beispiel kann mit der neuen Satzung zukünftig  bei der Entscheidung für Fällgenehmigungen nach Antragstellung toleranter umgegangen werden.

Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen werden durch rechtskonforme Änderungen ersetzt.

Die derzeitig gültige Fassung der Baumschutzsatzung enthält keine konkrete Aussage, in welchem Umfang Ersatzpflanzungen zu erbringen sind.

Da im Jahr 2002 nicht in allen Zeitungen die Satzung veröffentlicht wurde und eine gewisse Rechtsunsicherheit bei den Bürgern bestand, wurde auf Vorschlag vom  Amtsleiter, Herrn Dorff, vorgeschlagen, die neue Baumschutzsatzung rückwirkend zum 21.02.2002 in Kraft zu setzen, um auch eine Rechtssicherheit für zurückliegende Bescheide zu haben. Kein Bürger muss jetzt aber Angst haben, dass er rückwirkend bestraft werden könnte. Es geht einfach nur noch einmal darum, dass die vorhandene, jetzt noch gültige Baumschutzsatzung auch Rechtsgültigkeit hatte.

 

Der Ortschaftsrat gibt zur Vorlage 038/2016 4 x Ja  als Empfehlung.

 

 

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Beschluss
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