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Herr Weber erläutert kurz die vorliegende Beschlussvorlage 027/2016. Es soll nun auch der stellvertretende Stadtwehrleiter bei den Aufwandsentschädigungen berücksichtigt werden. Hierzu hat auch eine Abstimmung mit dem Ordnungsamt und dem Stadtwehrleiter stattgefunden.

 

Herr Siegel fragt nach, ob mit der Beschlussvorlage nur eine Zeile verändert werden soll. Dies wird durch Herrn Weber bejaht.

Herr Siegel hält weiterhin fest, dass die Berücksichtigung des stellvertretenden Stadtwehrleiters bei den Aufwandsentschädigungen gerechtfertigt ist, wenn die Einsatzvorbereitungen seine ständige Aufgabe beinhaltet (analog der Aufwandsentschädigung für Ausbildungen beim stellvertretenden Ortswehrleiter).

 

Herr Weber stellt nun die Beschlussvorlage 027/2016 zur Abstimmung.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.

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