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Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen einstimmig empfohlen.

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus in der Fassung vom 03.07.1991 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus wird begrenzt durch die Ringstraße, Pfarrstraße, Albert-Bartels-Straße und die Bahnhofstraße, heute Gustav-Petri-Straße.

 

  1. Das Planverfahren wird als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.                   

 

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Abstimmungsergebnis:

41

Ja-Stimmen

 

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