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Herr Weber informiert, dass die Harzer Volksstimme bereits am 13.02.2016 über die Thematik berichtet hat und bittet Herrn Fröhlich um eine Einführung in den Tagesordnungspunkt.

 

Herr Fröhlich erläutert das Verfahren anhand einer kurzen Präsentation.

Rechtsgrundlage für die veränderte Umsatzbesteuerung ist § 2 b des Umsatzsteuergesetzes, deren Überarbeitung ab 01.01.2017 in Kraft tritt.

Es ist möglich, dass einige Teile der Parkeinnahmen der Stadt Wernigerode davon betroffen sein werden. Zunächst müsste die Stadt Wernigerode nur die Umsatzsteuer dafür abführen, noch keine Körperschaftssteuer. Das Amt für Finanzen prüft derzeit, ob ein Antrag auf eine Übergangsregelung gestellt werden kann. In Wernigerode könnten davon etwa 6 städtischen Parkflächen betroffen sein. Die Steuerlast hierfür könnte ca. 40.000- 44.000 € betragen.

Auch die Sondergenehmigungen werden davon betroffen sein. Es soll in der nächsten Zeit geprüft werden, ob es Möglichkeiten einer Veräußerung von Parkflächen an Privatpersonen oder der Änderung der Gebühren gibt. Ebenfalls soll geprüft werden, ob die Sondergenehmigungen und die Gebühren noch zeitgemäß sind.

Nach den ersten Erkenntnissen belaufen sich die jährlichen Kosten bei der Anmietung von privaten Parkflächen auf ca. 300 €.

In der ganzen Diskussion müssen die wirtschaftlichen Aspekte von zwei Seiten betrachtet werden. Auf die Innenstadtbeschäftigten als Inhaber von Sondergenehmigungen werden dann wesentlich höhere Kosten zukommen. Man müsse jedoch auch bedenken, dass mögliche private Interessen zur Parkraumschaffung gehemmt werden könnten und auch die Parkgebührensatzung unter Umständen angepasst werden müsste. In Bezug darauf muss auch die Parkgebührenverordnung des Landes beachtet werden, wonach der Höchstpreis pro Stunde 1 € beträgt. Er plädiert ebenfalls dafür, eine gesamtheitliche Lösung für das anstehende Problem zu finden.

 

Herr Wurzel fragt nach, was passiert, wenn die Stadt Wernigerode keine Maßnahmen ergreift. In diesem Fall bestünde ab 01.01.2017 die Steuerpflicht und gäbe höhere Aufwendungen.

 

Herr Steimecke verlässt die Sitzung um 19:10 Uhr.

 

Herr Siegel findet die frühzeitige Ansprache des Themas sehr gut. Die Parkraumbewirtschaftung ist seiner Ansicht nach eine ordnungspolitische Aufgabe, deren Lenkung nach außen nur über die Gebührendifferenz der einzelnen Bereiche erfolgen kann. Er berichtet, dass im Bauausschuss der Vorschlag kam, die Zuwegungen zu den Parkflächen umzuwidmen. Eine weitere Möglichkeit sei der Wechsel der Betreiberform (z.B. durch private Betreiber).

Er ist ebenfalls der Ansicht, dass es in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegt, mit dem Thema ehrlich umzugehen. Jedoch besteht für ihn auf den 1. Blick kein Handlungsbedarf.

 

Herr Weber stellt die Kommunalfreundlichkeit dieses Änderungsgesetzes in Frage, stimmt ansonsten jedoch den Ausführungen von Herrn Siegel zu.

Weiterhin ist er der Ansicht, dass eine Parkgebühr, die in der Innenstadt geringer ist als in den Außenbereichen, der Verkehrslenkung zuwider läuft.

In Bezug auf die Sondergenehmigungen ist er der Meinung, dass es an der Zeit ist, eine Anpassung der Gebühr von derzeit 51,20 € pro Jahr zu überdenken.

 

Herr Winkelmann informiert, dass die privaten Stellflächen in der Innenstadt eine Auslastung von 100 % haben und es teilweise schon Wartelisten gibt. Er sichert ebenfalls seine Unterstützung zu den Überlegungen des Ordnungsamtes zu.

 

Herr Fröhlich hält fest, dass von den derzeitigen Einnahmen ca. 330.000 € nicht steuerpflichtig und 167.000 € steuerpflichtig wären. In Bezug auf die Gebühr der Sondergenehmigungen teilt er mit, dass es sich bei den 51,20 € um eine Verwaltungsgebühr handelt, die nicht beeinflussbar ist. Möglich wäre nur eine Änderung in den privaten Parkverträgen.

Gleichzeitig äußert er seine Bedenken, wenn die Bebauung des Parkplatzes Ochsenteich durch die Harzer Schmalspurbahn (HSB) erfolgt und Stellflächen auf dem Parkplatz Anger den Anwohnern der unteren Breiten Straße während der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Schatz hält die Idee aus dem Bauausschuss der Umwidmung des Parkplatzes am Anger zur Straße für gar nicht so abwegig, wenn die straßenbegleitenden Parkflächen von der Regelung des Änderungsgesetzes ausgenommen sind.

Er fragt nach, wie die Situation mit der HSB gelöst werden soll. Herr Fröhlich gibt hierzu an, dass die Stadt eventuell noch über Freiflächen verfügt, die möglicherweise als Parkfläche zur Verfügung gestellt werden könnten. Es gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Optionen, die jedoch noch in Abstimmung mit dem Bauamt geprüft werden müssen.

 

Weiterhin möchte Herr Schatz wissen, wie die Auslastung des Parkhauses in der Pfarrstraße ist. Hierzu kann durch Herrn Fröhlich mitgeteilt werden, dass die Auslastung der Stellflächen für Dauerparker bei 100 % liegt. Mit dem Betreiber des Parkhauses werden aber weiterhin Gespräche geführt werden.

 

Herr Siegel kommt in diesem Punkt nochmals auf das Parkhaus in Schierke zu sprechen und schlägt vor, auch dort Stellflächen für Dauerparker vorzuhalten. Seiner Ansicht nach sind die Ortsansässigen anscheinend selbst nicht daran interessiert, das Parkhaus zu nutzen. Er gibt daher der Verwaltung den Vorschlag, viel mehr für die Nutzung des Parkhauses zu werben.

 

Herr Schatz informiert, dass für das Parkhaus in Schierke bereits eine Mehrwertsteuer abgeführt wird. Er empfindet es als sinnvoll, die mehrwertsteuerpflichtigen Stellen zu bündeln und die damit verbundenen Handlungen in einer Hand zu konzentrieren.

Herr Fröhlich teilt hierzu mit, dass der Beschäftigte im Parkhaus Schierke durchaus Verstöße des ruhenden Verkehrs aufnehmen, Beweisfotos anfertigen und dies dann auch bezeugen darf. Die Eröffnung eines Verfahrens erfolgt dann jedoch im Ordnungsamt der Stadt Wernigerode. 

 

Da keine weiteren Anmerkungen getroffen werden, beendet Herr Weber die Diskussion des TOP 8 und somit auch den öffentlichen Teil der Sitzung.

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Beschluss
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