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Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 8 Ja-Stimmen empfohlen.

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 40 „Wohnbebauung Schokoladenfabrik“ wird lauf Planentwurf vom 16.12.2015 entsprechend §§ 13 und 13 a BauGB geändert.

 

  1. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Wohnbebauung Schokoladenfabrik“ wird in der Fassung vom 16.12.2015 gebilligt und der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (einmonatige Auslegung).

 

  1. Den von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
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Abstimmungsergebnis:

36

Ja-Stimmen

 

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