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Herr Fröhlich führt kurz in die Thematik ein und händigt den anwesenden Ausschussmitgliedern eine Übersicht zu den statistischen Zahlen des ruhenden Verkehrs aus.

In groben Zügen gab es die größte Veränderung zwischen 2014 und 2015 bei den Umsetzungen im absoluten Halteverbot. Die Gründe für den Zuwachs wird er jedoch nochmals erfragen, eine Erklärung zu der enormen Steigerung wird er an das Protokoll als Anlage beifügen.

Aus seiner Sicht ist er mit der Anzahl der Verwarnungen und den damit erwirtschafteten Einnahmen in Abhängigkeit der derzeitigen Personaldichte zufrieden. Er räumt jedoch auch ein, dass Kontrollen des ruhenden Verkehrs in Schierke sehr zeitaufwändig sind.

 

Herr Mau fragt nach, ob die Umsetzungen beim Verkehrszeichen (VZ) 283 auch in Zusammenhang mit den jährlich stattfindenden Komplexreinigungen in den Wohngebieten entstanden sein können.

Herr Fröhlich führt dazu aus, dass die Umsetzungen während der Komplexreinigungen eher im Bereich des VZ 290 „Halteverbotszone“ registriert werden. Er vermutet jedoch, dass der Zuwachs der Umsetzungen beim VZ 283 mit den verschiedensten Bautätigkeiten zusammenhängen könnten.

 

Weiterhin möchte Herr Mau wissen, mit wie viel Personal in den Jahren 2014 und 2015 im Bereich der Verwarngeldstelle gearbeitet wurde. Herr Fröhlich informiert, dass es verschiedene Möglichkeiten der Aufbereitung gibt (Stellen, Arbeitsstunden).

Ebenfalls fragt Herr Mau nach, ob es eventuelle Prognosen zur Anzahl der Verwarnungen gibt, wenn das Personal aufgestockt werden sollte. Herr Fröhlich gibt dazu an, dass durch die Kontrollen nicht unbedingt die Gewinnerzielung, sondern die Verkehrserziehung im Vordergrund stehen sollte.

Auch durch das Hinzukommen der Ortsteile ist kein Personalzuwachs erfolgt.

Als weiteren Punkt stellt Herr Mau die Frage, ob und wie hoch der Mehraufwand für die Politessen durch das Handyparken ist. Dies beantwortet Herr Fröhlich damit, dass der Mehraufwand bei ca. 2-3 Sekunden pro Parkvorgang liegt, das das Erfassungsgerät schon bei der Erfassung des Parkverstoßes prüft, ob das Fahrzeug für das Handyparken registriert ist.

 

Herr Fröhlich weist zusätzlich darauf hin, dass es wahrscheinlich ab 2017 Probleme bei den Parkscheinen auf Parkplätzen geben wird, da von da an voraussichtlich Mehrwert- und Körperschaftssteuer mit berechnet werden müssen.

 

Herr Weber bittet im Hinblick auf die kommenden Haushaltsberatungen und die Diskussionen zu Kontrolldruck und Personaldichte darum, im Protokoll kurz festzuhalten, welche Kosten ein Zuwachs von 1,5 Stellen verursachen würde.

Auch er ist der Ansicht, dass bei nachlassendem Kontrolldruck die Leute wilder parken und dadurch unter Umständen Verkehrsgefahren hervorrufen. Gerade in den Abendstunden und an den Wochenenden findet er es wichtig, verstärkt zu kontrollieren.

In Bezug auf die Blitzer informiert er, dass 2013 auf eine stationäre Blitzeranlage in Nöschenrode verzichtet wurde, da ab 2016/ 2017 eine neue digitalisierte Blitztechnik eingeführt werden sollte.

 

Herr Schönfelder hat eine Nachfrage zu den Tatbeständen: er möchte gerne wissen, was mit dem Begriff Fußgängerzone gemeint ist.

Herr Fröhlich gibt dazu an, dass es sich bei diesen Verwarnungen wohl um unzulässiges Parken in der Fußgängerzone handelt, ohne dass die Fahrzeuge zum Lieferverkehr gehören.

 

Herr Winkelmann spricht in diesem Zusammenhang das Problem mit Radfahrern in der Fußgängerzone an. Dies hätte sich in der letzten Zeit drastisch verschlimmert. Er fragt daher nach, ob die Stadt Wernigerode eventuell präventiv wirksam werden kann und nicht nur die Strafgebühr „kassieren“. Er regt weiterhin an, nochmal mit den Regionalbereichsbeamten der Polizei zu sprechen.

 

Herr Mänz spricht sich dagegen aus, dass die städtischen Angestellten die Radfahrer in der Fußgängerzone ansprechen sollten. Die Regionalbereichsbeamten sollen seiner Ansicht nach die Radfahrer kontrollieren.

Weiterhin fragt er nach, ob es möglich ist, die Dienstzeit der Politessen versetzt anzuweisen oder gibt es in den Arbeitsverträgen starre Arbeitszeiten? Er bittet darum, dies zu prüfen.

 

Herr Mau fragt nach, ob die Radfahrer in der Fußgängerzone in den Aufgabenbereich der Politessen fallen. Hierzu gibt Herr Fröhlich die Antwort, dass Radfahrer in der Fußgängerzone zum fließenden Verkehr zählen und die Stadt für dessen Überwachung nicht zuständig ist. Er informiert, dass die Präsenz der städtischen Bediensteten (Außendienstmitarbeiter, Politessen) in 2016 verstärkt werden soll. Er sichert jedoch zu, nochmal ein Gespräch mit den Regionalbereichsbeamten der Polizei zu führen und eventuell die Aufnahme von Verstößen durch die städtischen Angestellten anzusprechen.

Herr Mau fragt in diesem Zusammenhang nach, ob das Ordnungsamt des Landkreises Harz Verwarnungen in der Fußgängerzone aussprechen könnte. Dies wird durch Herrn Fröhlich verneint.

 

Herr Steimecke sieht es unter Umständen als problematisch an, wenn die Präsenz der Stadt in der Fußgängerzone zwar verstärkt wird, ein Handeln jedoch ausbleibt. Das könnte eventuell dazu führen, dass die Bürger ihren Unmut über das fehlende Handeln dann zum Ausdruck bringen. Er fragt daher nach, ob denn die Möglichkeit einer Übertragung der Aufgaben der Polizei an das Ordnungsamt besteht. Herr Fröhlich nimmt diese Anregung auf und wird dies prüfen.

 

Herr Weber schließt den öffentlichen Teil um 19:05 Uhr.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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