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Herr Weber bittet zunächst die Verwaltung, ihre Informationen vorzutragen.

 

Herr Fröhlich informiert, dass Gespräche mit der Polizei zum Thema Gespannfuhrwerke stattgefunden haben. Es wurde darin festgehalten, dass gemeinsame Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei bezüglich der Verkehrstüchtigkeit der Gespannfuhrwerke und der Kutscher sowohl in Wernigerode als auch in Schierke durchgeführt werden.

 

Herr Schlieper möchte von der Verwaltung nochmals einen plausiblen Grund für die Gebührenerhöhung in der Sondernutzungssatzung wissen.

Herr Fröhlich antwortet darauf, dass es keinen direkten Grund für die Staffelung der Gebühren in A-, B- und C-Lage gibt, eine gewisse Abstufung aber zu erkennen sein sollte.

Darauf hat er Schlieper die Nachfrage, ob es denn noch eine Möglichkeit zur Änderung der Gebührenhöhe gibt. Dies wird damit beantwortet, dass eine Änderung nur in einem förmlichen Verfahren durch einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage erfolgen kann. Ein Änderungsantrag von Herrn Schlieper liegt bereits vor und wird im Stadtrat am 10.12.2015 abgestimmt.

Herr Weber informiert, dass er sich die Sondernutzungssatzung von 2003 noch mal angesehen hat. Dort gab es ausschließlich eine Unterteilung in A- und B-Lage. In einer Überarbeitung der Sondernutzungssatzung 2010 erfolgte eine weitere Unterteilung in A-, B- und C-Lage mit einer entsprechenden Staffelung der Gebühren. Bei der Überarbeitung gab es zwischen 2003 und 2010 ebenfalls eine Verdopplung der Gebühren und somit auch schon eine erneute Anpassung.

Herr Schlieper macht deutlich, dass es bei seiner Anfrage vorrangig um die Schaffung einer Verhältnismäßigkeit der Gebührenerhöhung geht. Weiterhin sieht der Änderungsantrag zur Beschlussvorlage die Beibehaltung der Gebühren von 2010 vor.

Herr Fröhlich hält fest, dass die Innenstadt in den letzten 5 Jahren eine Entwicklung durchgemacht hat und positive Veränderungen innerhalb der Innenstadt zu verzeichnen sind. Diese sollten auch bei den Gewerbetreibenden bemerkbar sein.

 

Herr Weber regt an, die inhaltliche Diskussion zu dieser Anfrage auf die Sitzung des Stadtrates am 10.12.2015 zu vertagen.

 

Es gibt keine weiteren Informationen oder Anfragen seitens der Ausschussmitglieder.

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