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Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen empfohlen. Es gibt keine Wortmeldung.

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Beschluss

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  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 2 und 3 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 02 „Industrie- und Gewerbepark Nord-West“ mit integrierter örtlicher Bauvorschrift der Stadt Wernigerode berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 „Industrie- und Gewerbepark Nord-West“ mit integrierter örtlicher Bauvorschrift in der Fassung vom 16.10.2015 wird mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

20

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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