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Herr Weber führt kurz in die Thematik ein und informiert, dass der Entwurf der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung zur nächsten Stadtratssitzung in den Geschäftsgang gebracht werden soll. Er favorisiert eine kurze Vorstellung des Entwurfs und der Änderungen und bittet darum, die fachliche Diskussion nach der Stadtratssitzung zu führen, wenn sich der Satzungsentwurf im Geschäftsgang befindet.

 

Herr Fröhlich dankt zunächst allen Einreichern für die Änderungsvorschläge. Es gibt jedoch noch kleinere Punkte, die zu diskutieren sind. Er fragt nach, ob bei den Ausschussmitgliedern die Fassung mit farblichen Änderungen angekommen ist; dies wird verneint. Die Streichungen hat er im Entwurf belassen, geänderte Passagen wurden farblich markiert. Er fragt nach, ob dieser farbliche Entwurf nochmal verteilt werden soll. Die Ausschussmitglieder verneinen dies und nehmen als weitere Arbeitsgrundlage den Entwurf, der sich dann im Geschäftsgang befindet. Herr Fröhlich stellt im Folgenden kurz die Änderungen des Entwurfes dar.

 

Herr Wurzel findet eine Diskussion der einzelnen Paragrafen besser.

Herr Weber und auch Herr Siegel fragen an, ob eine erneute Überarbeitung des Satzungsentwurfes erwünscht ist oder lieber mit Änderungsanträgen gearbeitet werden soll.

 

Es erfolgt der Vorschlag, die Änderungen entsprechend der Paragrafen kurz zu diskutieren und Herr Wurzel stellt zu § 3a Musizieren den Antrag, nur 3 statt 4 Musiker in der Innenstadt zuzulassen.

 

Als Meinungsbild stellt Herr Weber diesen Antrag zur Abstimmung: 5 Ja-Stimmen/ 1 Nein-Stimme/ 1 Enthaltung

 

In diesem Zusammenhang fragt Herr Schönfelder nach, ob ein Akkordeon als Tasteninstrument anzusehen ist. Dies wird bejaht, jedoch gilt der Genehmigungsvorbehalt nur für besonders laute Instrumente.

 

Der § 5a Wahlsichtwerbung sollte klarer formuliert und die Probleme mit der Bundestagsregelung sowie die Frist zur Abnahme der Wahlplakate konkretisiert werden.

Herr Siegel zeigt sich mit der Umsetzung der Änderungsvorschläge zu diesem Paragrafen zufrieden, fragt jedoch nach, warum der letzte Satz in Absatz 1 gestrichen wurde.

 

Herr Weber gibt einen Hinweis zum Absatz 2 und fragt nach, wonach sich der Begriff „größte/ kleinste Partei“ richtet. Als unbestimmter Rechtsbegriff findet er die Formulierung nicht ganz passend und schlägt vor, es zu ändern bzw. zu ergänzen in „…auf Grundlage der letzten Wahl“. Er findet es wichtig, ein Kriterium anzugeben, wonach sich dies regelt. Herr Fröhlich sichert eine Prüfung der Formulierung zu.

 

Herr Weber fragt nach, ob es weitere Änderungen seitens der Ausschussmitglieder gibt. Dies wird verneint.

 

Frau Wolff als zuständige Sachbearbeiterin im Ordnungsamt regt jedoch eine Änderung im § 9 Widerruf an: es ist zu überlegen, ob noch die Formulierung „…das Stadtbild negativ beeinflusst…“ als Widerrufsgrund mit aufgenommen werden sollte.

 

Herr Fröhlich erläutert anschließend die Änderungen in den Punkten 5 und 7 der Anlage 1. Frau Wolff weist darauf hin, dass das Beispiel „Sperrmüll“ im Punkt 5 nicht passend ist, da der Sperrmüll laut Enwi erst am Tag der Abholung an die Straße bzw. auf den Gehweg gestellt werden darf (das Rausstellen 1 Tag vor Abholung ist Kulanz). Des Weiteren wird angeregt, die Klammer dort wegzustreichen. Herr Siegel sieht jedoch kein Problem darin, dass der Sperrmüll eher rausgestellt wird, wenn dies 3 Tage vorher beim Ordnungsamt angezeigt wird. Somit könnte die Klammer im Entwurf auch stehen bleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, dies noch einmal zu überprüfen.

 

In der Anlage 2 finden sich Änderungen in den Punkten 2,9,12 und 13. Diese werden nacheinander ebenfalls von Herrn Fröhlich erläutert.

 

Frau Hopstock fragt im Zusammenhang mit Punkt 5 nach, ob die mobilen Bäcker- und Fleischerwagen eine Genehmigung besitzen. Herr Fröhlich beantwortet diese Frage damit, dass sie normalerweise mit dem Punkt 5 erfasst werden. Aber bei Problemen mit den Standorten eine Zuweisung von be-stimmten Standorten in Wernigerode und den Ortsteilen möglich wäre, um dies zu ordnen. Herr Weber sieht jedoch ein Problem im Rotieren der Wagen, die sich auch an die StVO halten müssen und somit nicht an jeder beliebigen Stelle auf öffentlichen Straßen halten dürfen. Herr Fröhlich sieht in der Berücksichtigung der mobilen Verkaufswagen in die Sondernutzungs- und Sondernutzungs-gebührensatzung die Möglichkeit, eine Regelungsgrundlage zu schaffen.

 

Herr Mau vermisst im Punkt 12 neben den Vereinen auch die Nichtregierungsorganisationen (NGO). Er wünscht sich eine Ergänzung des allgemeinen Begriffs „Vereine“ und schlägt vor, den Satz in „… Veranstaltungen von Parteien und Vereinen…“ zu ändern.

 

Als Nächstes werden die Änderungen der Anlage 3 besprochen. Der Punkt 3 wurde komplett gestrichen. Punkt 5 wurde geändert. Fraglich ist hier jedoch, ob es überhaupt reglementiert werden muss.

 

Herr Mau fragt nach, ob in diesem Zusammenhang der Brandschutz durch die Heizpilze gefährdet wird. Herr Wurzel beantwortet dies damit, dass das nicht der Fall sei, weil die Heizpilze durch den TÜV abgenommen werden.

 

Herr Siegel begrüßt die Aufnahme der Heizpilze in den Satzungsentwurf, da es bereits zahlreiche Beschlüsse zur ökologischen Position der Stadt gibt.

 

Herr Weber bittet um ein Meinungsbild zum Vorschlag der Streichung des Punkt 5: 5 Ja-Stimmen/ 1 Nein-Stimme/ 1 Enthaltung

 

Herr Weber möchte den Entwurf der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung im Stadtrat am 14.09.2015 in den Geschäftsgang bringen lassen. Des Weiteren gibt er der Verwaltung noch den Hinweis, dass die Nummerierung in den einzelnen Anlagen fortlaufend sein sollte, um Irritationen zu vermeiden.

 

In der Anlage 4 werden die Gebühren für die Sondernutzungen festgelegt. Es wird von den Ausschussmitgliedern eine klare Definition von A-/ B- und C-Lage gewünscht. Frau Hopstock fragt in diesem Zusammengang nach, welche Regelungen für die Ortsteile zutreffen. Frau Wolff teilt mit, dass Sondernutzungen in den Ortsteilen immer außerhalb der Altstadtsatzung liegen und die Gebühren nach diesen Regelungen berechnet werden.

 

Frau Wolff schlägt weiterhin vor, die Unterteilung nach A-/ B-/ C-Lage auch im Punkt 13 anzuwenden. Herr Siegel begrüßt dies und die Verwaltung wird vom Ordnungsausschuss beauftragt, die Unterteilung der einzelnen Lagen zu konkretisieren.

Herr Mau fragt in diesem Zusammenhang nach, ob die Gustav-Petri-Straße Richtung Ringstraße auch zur A-Lage gehört. Dies wird von der Verwaltung geprüft und ggf. mit aufgenommen.

 

Herr Siegel fragt nach, warum bei den Altkleidercontainern gemeinnützige Organisationen nichts bezahlen müssen, Dritte (die diese Container gewerblich betreiben) jedoch zahlen müssen. Die Diskussion hierüber wird vertagt und die Verwaltung mit der Überprüfung beauftragt.

Weiterhin fragt er nach, wie die Gebührenstaffelung in den einzelnen Lagen begründet wird (Verdopplung bei der C-Lage von 1 € auf 2 €, Erhöhung in der A-Lage jedoch nur um 1 €). Herr Fröhlich informiert, dass bei der Erhöhung eine maßvolle Steigerung erfolgen sollte.

 

Herr Wurzel verlässt die Sitzung um 18:50 Uhr.

 

Herr Weber empfindet die Gebührenerhöhung im Gegensatz zum März-Entwurf jedoch als nicht so dramatisch.

 

Es wird vom Ausschuss eine Änderung der A-Lage vorgeschlagen, sodass darunter nur noch der Marktplatz fällt. Herr Weber beauftragt die Verwaltung damit, sich dies noch einmal anzusehen und ggf. zu ändern.

 

Herr Siegel fragt nach, warum keine besonderen Vorschriften für die Ortsteile aufgegriffen wurden. Weiterhin regt er an, auch die Gestaltung der Außenbereichsflächen und Bodenbeläge (z. B. Teppiche, Rollrasen) z.B. in Form einer Gestaltungsrichtlinie mit zu regeln.

 

Herr Festerling möchte wissen, ob die Möglichkeit bestünde, eine 4.Lage (z. B. Ortsteile über das Stadtgebiet hinaus) einzurichten.

Frau Hopstock begrüßt diesen Vorschlag, da sie eigene Regelungen für Schierke als sinnvoll erachtet und derzeit eine Ortsgestaltungssatzung in Zusammenarbeit mit Frau Vehlhaber vom Bauamt erarbeitet wird. Herr Siegel schlägt in diesem Zusammenhang vor, eine eigene Anlage für Schierke der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung später anzufügen bzw. zu ergänzen.

Frau Clemens sieht auch die Möglichkeit, dass Regelungen zur Sondernutzung in Schierke auch gesondert nach Beschluss der Gestaltungssatzung angefügt werden könnten oder dies über eine Änderungssatzung zu realisieren.

 

Herr Weber begrüßt abschließend die Zusammenlegung von Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung und vertagt die Diskussion weiterer Anregungen auf die Oktobersitzung.

 

Frau Eilert verlässt die Sitzung um 19:00 Uhr.

 

Herr Fröhlich erläutert die Punkte 14 und 15. Bei der Absenkung bzw. Befreiung von der Gebühr für Transparente und Plakate wurde der Wunsch von Herrn Heinrich berücksichtigt, auch kleineren Veranstaltern die Möglichkeit zu geben, ihre Veranstaltungen zu bewerben.

 

Herr Weber empfindet die Gebühr als relativ hoch, sodass Ausnahmen schwierig werden könnten. Frau Clemens gibt jedoch zu bedenken, dass die Gebühr in Wernigerode bei der überregionalen Werbung im Vergleich zu anderen Städten noch relativ günstig angesetzt ist. Um kleineren Veranstaltern auch die Möglichkeit zur Bewerbung ihrer Veranstaltungen zu geben, sollte man eine Regelung über die Anzahl der Plakate bzw. den Werbungszeitraum finden (weniger Plakate, kürzerer Zeitraum).

 

Herr Voigtländer verlässt um 19:05 Uhr die Sitzung.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung unbedingt zu beachten ist.

Herr Weber vertagt die Beratung und Diskussion auf die Oktobersitzung.

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Beschluss

 

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